Straßenkreide

Straßenkreide

kreide
Bild: Ortsgruppe Duisburg

Mit Straßenkreide könnt Ihr kinderleicht mobilisieren und auf Euer Anliegen wie z.B. Wahlen aufmerksam machen!

Nehmt unbedingt "normale" Straßenkreide für Eure Botschaften, denn Sprühkreide ist oft sehr hartnäckig - und das könnte Ärger geben: Mit dem Bemalen öffentlicher Bodenflächen befindet man sich in einer rechtliche Grauzone, da hierbei fremdes Eigentum verändert wird. Das Bemalen von Mauern, Gebäuden oder ähnlichem ist gar nicht erlaubt, da der nächste Regen die Farbe hier nicht verlässlich wieder abwäscht.

 

Normale Kinder- Kreide (verschwindet von alleine) aus der Drogerie ist schnell abgewaschen und ist nicht verboten. 

Konkrete Rechtslage: Nach Absatz 2 von § 303 Strafgesetzbuch (StGB) macht sich strafbar, wer das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert. Natürlich stellt die bunte Farbe auf den Pflastersteinen eine Veränderung des Erscheinungsbildes dar. Allerdings ist diese aber gerade nicht von längerer Dauer. Selbst wenn es mehrere Tage nicht regnet, lässt sich die Kreide notfalls mit einem Eimer Wasser problemlos entfernen.