Klimaklagen - Juristisches zur Klimakrise

Mit Klimaklagen wird die Klimakrise nicht abwenden werden können, aber Klimaklagen können Bewegung in Diskussionen bringen und Druck für politisches Handeln aufbauen.

Hier sammeln wir Informationen über wichtige juristische Auseinandersetzungen rund um die Klimakrise.

Klimaklage in ÖsterreichKlimaklage in Österreich

[21.02.2023] In Österreich klagen 12 Kinder und Jugendliche vor dem Verfassungsgerichtshof wirksamen Klimaschutz ein.

Rechte der Kinder sind in Österreich besonders geschützt: Sie stehen in der Verfassung. Diese Rechte sind an die UN-Kinderrechtskonvention angelehnt und sollen garantieren, dass kein anderes Gesetz unsere Zukunft in Gefahr bringt.

Das aktuelle österreichische Klimaschutzgesetz wurde jedoch eingeführt, ohne diese Rechte zu berücksichtigen. Die Politik hat die Aufgabe, die Auswirkungen der menschengemachten Klimakrise einzudämmen, indem die Erderhitzung bei +1.5°C gestoppt wird. Das Klimaschutzgesetz führt aber nicht zum notwendigen Rückgang der Treibhausgasemissionen, und gefährdet damit unsere Zukunft.

Die Kläger hoffen auf eine Entscheidung bis Mitte 2023.

Klimaklage in Österreich

Pressebericht in DerStandard zur Klimaklage vom 21.2.2023

 

Klage gegen die Bundesregierung auf Einhaltung des Klimaschutzgesetzes eingereicht

[24.01.2023] Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) verklagt die Bundesregierung wegen Nichteinhaltung der im Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) festgeschriebenen Treibhausgas-Sektorziele für Verkehr und Gebäude.

Der Umweltverband verlangt in seiner beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereichten Klage den Beschluss von Sofortprogrammen, wie sie das KSG vorsieht. Diese Sofortprogramme müssen Maßnahmen zur Einhaltung der jährlichen Sektor-Ziele beinhalten. Eine vorherige Aufforderung des Verbandes, ein wirksames Sofortprogramm vorzulegen, ließ die Bundesregierung ungenutzt verstreichen.

Laut Klimaschutzgesetz muss die Bundesregierung bis 2030 ihre Emissionen um 65 Prozent reduzieren. Überschreiten Sektoren die vorgegebenen Jahresemissionsmengen, muss die Regierung laut eigenem Bundes-Klimaschutzgesetz schnellstmöglich Sofortprogramme beschließen. Bisher hat die Ampelkoalition keine derartigen Beschlüsse gefasst, obwohl sie dies wegen zu hoher Emissionen im Verkehrs- und Gebäudesektor in 2021 hätte tun müssen. Sie hat noch nicht einmal wirksame Sofortprogrammentwürfe mit hinreichenden Maßnahmen vorgelegt, um die Ziele zu erreichen. Das hat der Expertenrat für Klimafragen der Bundesregierung 2022 bestätigt.

Dieses Versagen ist umso dramatischer, weil selbst die Ziele des Klimaschutzgesetzes nicht ausreichen, um der völkerrechtlich verbindlichen 1,5-Grad-Grenze des Pariser Klima-Abkommens zu entsprechen. Auch den klimaverfassungsrechtlichen Vorgaben, die das Bundesverfassungsgericht auf eine vom BUND mit initiierte Verfassungsbeschwerde hin 2021 statuiert hatte, läuft der derzeitige Kurs der Bundesregierung zuwider. „Der Kanzler ist jetzt gefordert, ein Machtwort zu sprechen, um seinem im Wahlkampf selbst verliehenen Titel ‘Klimakanzler‘ gerecht zu werden“, so Bandt (BUND-Vorsitzender).

Mehr zur Klage des BUND gegen die Bundesregierung zur Einhaltung des Klimaschutzgesetzes.

Auch von der Deutschen Umwelthilfe sind Klagen gegen die Bundesregierung zur Einhaltung des Klimaschutzgesetzes anhängig.

Rechtswissenschaftler Thomas Groß im Interview beim NDR: BUND-Klage zum Klimaschutz hat gute Chancen
Die Organisation klagt, weil im Verkehrs- und Gebäudesektor die Ziele des Klimaschutzgesetzes nicht einhalten wurden. Das Gericht könne zwar keine einzelnen Maßnahmen vorschlagen – es müsse aber feststellen, dass die bisherigen nicht ausreichten. Das Gesetz verpflichte die Regierung jedoch zu entsprechenden Sofortprogrammen.

 

Erfolglose Verfassungsbeschwerde zur Durchsetzung eines Tempolimits

Mit Beschluss vom 15. Dezember 2022 (1 BvR 2146/22 veröffentlicht am 17.1.2023) hat das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, mit versucht wurde auf diesem Weg ein Tempolimit durchzusetzen.

In der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts heißt es dazu:

"Zwar gewinnt das im Klimaschutzgebot des Art. 20a GG enthaltene Ziel der Herstellung von Klimaneutralität bei fortschreitendem Klimawandel in allen Abwägungsentscheidungen des Staates weiter an relativem Gewicht. Dies gilt nicht nur für Verwaltungsentscheidungen über klimaschutzrelevante Vorhaben, Planungen et cetera, sondern auch für den Gesetzgeber. Diesem werfen die Beschwerdeführenden hier im Kern vor, einem gesetzlichen allgemeinen Tempolimit, das im Verkehrsbereich alsbald die emittierte CO2-Menge senken könne, in Abwägung mit anderen Belangen kein hinreichendes Gewicht beigemessen zu haben.

Die Beschwerdeführenden legen aber nicht substantiiert dar, dass gerade das Fehlen eines allgemeinen Tempolimits eingriffsähnliche Vorwirkung auf ihre Freiheitsgrundrechte entfalten könnte. Insbesondere der Vortrag, im Verkehrssektor werde es am Ende dieses Jahrzehnts zu erheblichen Freiheitsbeschränkungen kommen, weil die im Klimaschutzgesetz bis zum Jahr 2030 dem Verkehrssektor zugewiesene Emissionsmenge aktuell zu schnell aufgezehrt werde, vermag eine eingriffsähnliche Vorwirkung des Unterlassens eines Tempolimits nicht zu begründen. Die Beschwerdeführenden haben schon ihre Annahme, das dem Verkehrssektor bis zum Jahr 2030 zugewiesene Emissionsbudget werde überschritten, nicht näher belegt."

Aus der Entscheidung geht hervor, dass die Hürden zur Durchsetzung konkreten gesetzgeberischen Handelns durch das Verfassungsgericht hoch sind. In einer Verfassungsbeschwerde müsste begründet werden warum ausgerechten eine konkrete Regelung notwendig ist um künftige Freiheitsbeschränkungen abzuwenden.

Einfacher dürfte es weiterhin sein getroffenen Regelungen mit Verfassungsbeschwerden anzugreifen, die ein Erreichen der Klimaziele unmöglich machen.

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts zur Forderung nach einem Tempolimit

 

Klimaklage gegen Automobilkonzern

Die DUH führt mehrere Klagen gegen Unternehmen - unter anderem gegen BMW. Dabei klagt die DUH auf drastische Reduzierung der CO2-Emissionen der Fahrzeuge und Ende des Verkaufs von Verbrenner-Neuwagen ab 2030 bei BMW.

Die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen BMW wurde am 15.11.2022 verhandelt.

Die Urteilsverkündung ist für den 7.2.2023 anberaumt.

 

Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrecht (EGMR) für mehr Klimaschutz

Durch das mangelhafte Klimaschutzgesetz in Deutschland sehen neun Jugendliche und jungen Erwachsene ihr Recht auf Leben und das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt (Artikel 2 und 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention). Die Deutsche Umwelthilfe unterstützt eine Klage vor dem EGMR für mehr Klimaschutz.

Bericht der tagesschau vom 18.10.2022: Junge Menschen klagen für mehr Klimaschutz

 

Klagen gegen die Pläne der EU Taxonomie für nachhaltige Investitionen

 

Aktuell sind drei juristische Verfahren anhängig, deren Ziel es ist das Greenwashing von Atomkraft und fossilem Gas im Rahmen der EU-Taxonomie zu beenden.

Weitere Informationen zu EU-Taxonomie.

 

Verfassungsbeschwerde für saubere Luft (26.9.2022)

 

Sieben Betroffene, die in der Nähe der am stärksten mit gesundheitsschädlichem Feinstaub und Stickstoffdioxid belasteten Messstationen in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt und München leben, ziehen für ihr Grundrecht auf Gesundheit vor das Bundesverfassungsgericht. Die Verfassungsbeschwerde wurde wohl am 26.9.2022 eingelegt.

Aktuell geltende Gesetze und nationale Grenzwerte für Luftschadstoffe schützen Gesundheit nachweisbar nicht vor den von der Weltgesundheitsorganisation bestätigten gesundheitlichen Risiken der Luftschadstoffbelastung.

DUH und ClientEarth fordern die schnellstmögliche nationale Umsetzung der Grenzwert-Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation für Stickstoffdioxid und Feinstaub und Ergreifung wirksamer Maßnahmen, um diese schnellstmöglich einzuhalten.

 

Verfassungsbeschwerden für Landesklimaschutzgesetze

 

Mit Unterstützung der Deutschen Umwelthilfe wurden Verfassungsbeschwerden eingelegt. Ziel war es zu erreichen, dass die Länder verpflichtet werden Paris-Kompatible und verfassungsgemäße Landesklimaschutzgesetzen zu verabschieden.

Mit einem Nicht-Annahmebeschluss (BVerfGE - 1 BvR 1565/21 vom 18.1.2022) hat das BverfG zwar die Verfassungsbeschwerden abgewiesen aber klargestellt, dass auch die Länder ihren Teil zum Klimaschutz beitragen müssen.

"Kern der Entscheidung ist, dass das Bundesverfassungsgericht nicht einfach über die zulässigen CO2-Budgets der Länder entscheiden konnte. Für den Bund gebe es mit dem Klimaschutzgesetz (KSG) genau quantifizierte, auf die einzelnen Sektoren heruntergebrochene zulässige Restmengen für CO2-Emissionen. Solche Budgets gebe es für die Länder nicht und sie ließen sich auch weder verfassungsrechtlich noch aus Bundesgesetzen ableiten." So Prof. Thomas Schomerus

 

Klimaentscheidung des Bundesverfassungsgerichts

 

Mit seiner Klimaentscheidung hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass Teile des Klimaschutzgesetzes Grundrechte künftiger Generationen verletzen.

In der Entscheidung hat das BVerfG (1 BvR 2656/18 vom 24.3.2021) das Konzept des Restbudges von CO2 Emissionen aufgegriffen und verlangt, dass die notwendigen Einsparungen zur Einhaltung des Paris-Abkommens nicht immer weiter in die Zukunft verlagert werden dürfen, weil sonst am Ende keinerlei Freiheit bei den Maßnahmen zur Reduzierung der Emissionen verbleibt - die Reduzierungen müssen fair zwischen den Generationen verteilt werden.

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat der Bundestag das Klimaschutzgesetz überarbeitet. 20 For-Future-Gruppen kritisieren die Neuauflage des Klimaschutzgesetzes scharf!

Kritik am Klimaschutzgesetz von 2021

 

Weitere Informationen zu Klimaklagen

 

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