Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte für mehr Klimaschutz

Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte für mehr Klimaschutz

Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sind Klagen aus Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Norwegen, Österreich und der Schweiz anhängig. Zu der Klage aus der Schweiz gab es im März 2023 ein Hearing – eine mündlich Verhandlung. Für die Klage aus Portugal ist ein Hearing für den 27.9.2023 angesetzt. Schon dass die Klagen zugelassen wurden, wird als Erfolg angesehen. Das Verfahren wird vor der Großen Kammer mit 17 Richtern verhandelt. Dies verdeutlicht, welche Bedeutung das Gericht den Klagen zumisst. Und auch dass Hearings zu den Klimaklagen stattfinden, unterstreicht die Bedeutung, die das Gericht den aufgeworfenen juristischen Fragen zumisst - bei 71.000 anhängigen Klagen beim EGMR, sind gerade einmal 22 Hearings geplant. (taz: Erfolg für Klimaklagen: Juristerei for Future)

Im März 2023 berichtete die juristische Zeitschrift NVwZ über einige der Fälle: Klimaschutz vor Gericht: Erstmals Klimaklage vor EGMR:

Kann ein Staat Menschenrechte verletzen, wenn er nicht genügend gegen den Klimawandel tut? Mit dieser Frage hat sich erstmals der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte befasst. Hintergrund sind Klagen aus der Schweiz, aus Frankreich und Portugal. Ein Urteil könnte große Auswirkungen haben - auch für Deutschland. Je nach Ausgang der Verfahren könnte es für Regierungen richtig ungemütlich werden.

 

EGMR Klage aus Deutschland

Durch das mangelhafte Klimaschutzgesetz in Deutschland sehen neun Jugendliche und jungen Erwachsene ihr Recht auf Leben und das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt (Artikel 2 und 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention). Die Deutsche Umwelthilfe unterstützt eine Klage vor dem EGMR für mehr Klimaschutz.

Bericht der tagesschau vom 18.10.2022: Junge Menschen klagen für mehr Klimaschutz

LTO: Klimaklage gegen Deutschland zugelassen

 

EGMR Klage aus Portugal

Sechs portugiesische Jugendliche haben ein Verfahren gegen 33 Staaten vor dem EGMR angestrengt.

Ziel des Verfahrens:

Ziel dieses Verfahrens ist es, eine rechtsverbindliche Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu erwirken, die die Regierungen in Europa dazu verpflichtet, die dringend erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Klimakrise zu stoppen. Die jungen Kläger argumentieren, dass die europäischen Länder nicht nur viel umfassendere und sofortige Reduktion der innerhalb ihrer Grenzen freigesetzten Emissionen vornehmen müssen, sondern auch ihren Beitrag zu den im Ausland freigesetzten Emissionen angehen müssen, beispielsweise durch den Export fossiler Brennstoffe.

Mit dieser Klage wollen die sechs jugendlichen Antragsteller den zunehmenden Druck erhöhen, den die Bürger in ganz Europa auf ihre Regierungen ausüben, diese Maßnahmen jetzt zu ergreifen. Sie wenden sich an den EGMR, weil seine Entscheidungen die Macht haben, erhebliche Änderungen in der Politik europäischer Regierungen herbeizuführen.

Wichtig ist, dass der EGMR zwar Staaten zur Zahlung einer Entschädigung anweisen kann, die jugendlichen Antragsteller fordern jedoch kein Geld. In diesem Fall geht es ausschließlich darum, die europäischen Regierungen zum Schutz ihrer Zukunft zu bewegen.

Quelle: Global Legal Action Network

Am 27.9.2023 wird am EGMR ein Hearing zu der Klage der sechs portugiesischen Jugendlichen stattfinden.

 

EGMR Klage aus der Schweiz

Die KlimaSeniorinnen, ein Zusammenschluss von Schweizer Rentnerinnen (unterstützt von Greenpeace) argumentieren in ihrem Fall, dass ältere Menschen besonders unter schon auftretenden und weiter zu erwartenden Hitzewellen gefährdet sind.

Am 29. März 2023 fand eine Anhörung zu der Klimaklage vor der Grossen Kammer des EGMR in Straßburg statt.

 

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