Menschenrechtsgerichtshof-Verfahren

Verfahren vor dem europäischen Menschenrechtsgerichtshof

Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sind Klagen aus Deutschland, Großbritannien, Italien, Norwegen, Österreich und Spanien anhängig.

Eine Klage der Schweizer Klimaseniorinnen wurde am 09.04.2024 in Wesentlichen gewonnen. Klagen aus Frankreich und Portugal wurden abgelehnt.

Über die Verfahren berichtete der EGMR in einer Pressemitteilung: Factsheet – Climate change des EGMR

 

EGMR Klage aus der Schweiz

Die Klage Schweizer KlimaSeniorinnen war erfolgreich

 

EGMR Klage aus Deutschland

Durch das mangelhafte Klimaschutzgesetz in Deutschland sehen neun Jugendliche und jungen Erwachsene ihr Recht auf Leben und das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt (Artikel 2 und 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention). Die Deutsche Umwelthilfe unterstützt eine Klage vor dem EGMR für mehr Klimaschutz.

Bericht der tagesschau vom 18.10.2022: Junge Menschen klagen für mehr Klimaschutz

 

EGMR Klage aus Österreich

Kinder aus Österreich klagen für wirksamen Klimaschutz vor dem EGMR. Nachdem der österreichische Verfassungsgerichtshof eine Klimaklage aus formalen Gründen abgelehnt hatte sind zwölf Kinder und Jugendliche gegen die österreichische Bundesregierung vor Gericht gezogen.

Sie argumentieren, dass das aktuelle österreichische Klimaschutzgesetz erlassen wurde, ohne ihre Rechte aus der UN-Kinderrechtskonvention zu berücksichtigen. Denn es führt nicht zum notwendigen Rückgang der Treibhausgasemissionen, und gefährdet damit unsere Zukunft.

Weitere Informationen zu der Klage aus Österreich

 

EGMR Klage aus Portugal

Eine Klage von sechs portugiesischen Jugendlichen gegen 32 Staaten wurde abgelehnt, da sie nicht zuerst vor den nationalen Gerichten der 32 Staaten versucht hatten, ihre Rechte durchzusetzen.

Ziel des Verfahrens war:

Ziel dieses Verfahrens ist es, eine rechtsverbindliche Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu erwirken, die die Regierungen in Europa dazu verpflichtet, die dringend erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Klimakrise zu stoppen. Die jungen Kläger argumentieren, dass die europäischen Länder nicht nur viel umfassendere und sofortige Reduktion der innerhalb ihrer Grenzen freigesetzten Emissionen vornehmen müssen, sondern auch ihren Beitrag zu den im Ausland freigesetzten Emissionen angehen müssen, beispielsweise durch den Export fossiler Brennstoffe.

Mit dieser Klage wollen die sechs jugendlichen Antragsteller den zunehmenden Druck erhöhen, den die Bürger in ganz Europa auf ihre Regierungen ausüben, diese Maßnahmen jetzt zu ergreifen. Sie wenden sich an den EGMR, weil seine Entscheidungen die Macht haben, erhebliche Änderungen in der Politik europäischer Regierungen herbeizuführen.

Wichtig ist, dass der EGMR zwar Staaten zur Zahlung einer Entschädigung anweisen kann, die jugendlichen Antragsteller fordern jedoch kein Geld. In diesem Fall geht es ausschließlich darum, die europäischen Regierungen zum Schutz ihrer Zukunft zu bewegen.

Quelle: Global Legal Action Network

Am 27.9.2023 hat am EGMR ein Hearing zu der Klage der sechs portugiesischen Jugendlichen stattgefunden.

Größte Klima-Klage: Zwingen Jugendliche Europa zu einer neuen Politik? | ZDFheute live

Sechs junge Menschen verklagen 32 europäische Regierungen

Weitere Informationen

Weitere Informationen

Im März 2023 berichtete die juristische Zeitschrift NVwZ über einige der Fälle: Klimaschutz vor Gericht: Erstmals Klimaklage vor EGMR:

Kann ein Staat Menschenrechte verletzen, wenn er nicht genügend gegen den Klimawandel tut? Mit dieser Frage hat sich erstmals der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte befasst. Hintergrund sind Klagen aus der Schweiz, aus Frankreich und Portugal. Ein Urteil könnte große Auswirkungen haben - auch für Deutschland. Je nach Ausgang der Verfahren könnte es für Regierungen richtig ungemütlich werden.