Offener Brief an Bundespräsident Steinmeier zur 2. Novelle des KSG

Offener Brief an Bundespräsident:
Unterschriftsverweigerung 2. Novelle KSG

 

Offener Brief - verfasst im Oktober 2023 – Unterstützer gesammelt im Okt/ Nov 2023
Aufweichung des Klimaschutzgesetzes verletzt Freiheitsrecht künftiger Generationen

11.05.2024

 

Sehr verehrter Herr Bundespräsident,
sehr geehrter Herr Dr. Steinmeier,

in diesem Sommer verging kaum eine Woche ohne Meldungen über Dürren, Hitzerekorde, Waldbrände, Stürme und Überschwemmungen. Weltweit kosteten die klimabedingten Extremwetterereignisse tausende Menschen das Leben. Wir machen uns Sorgen um die Sicherheit und Stabilität heute und die Lebensgrundlagen für die Generation unserer Kinder und Enkelkinder.

In Ihrer Weihnachtsansprache 2022 wiesen Sie auf die Dringlichkeit des Klimaschutzes hin. Der Gesetzgeber reagiert allerdings immer noch nicht adäquat. 

2015 hatte die Bundesregierung versprochen, alles zu unternehmen, damit die Welt sich in 85 Jahren (bis 2100) nicht weiter als um 1,5 Grad Celsius erhitzt. Nur acht Jahre später sieht die Bundesregierung dieses Versprechen als faktisch gebrochen an. Denn sie weist darauf hin, dass selbst eine Begrenzung der Erderhitzung auf unter 2 Grad Celsius (in der Übereinkunft von Paris steht "deutlich unter"!) nur noch schwer erreichbar ist. Trotzdem entkernt der Gesetzgeber das Klimaschutzgesetz. 

Wir sehen in der 2. Novelle zum Klimaschutzgesetz einen Verfassungsbruch. Denn in Zukunft ist nur noch für die „sektor- und jahresübergreifende Gesamtbetrachtung der Jahresemissionsgesamtmengen“ eine Nachsteuerung vorgeschrieben ist, und diese muss sogar nur unter gewissen Bedingungen erfolgen. Dies führt dazu, dass im Gegensatz zur sektor- und jahresspezifischen Betrachtung weniger Klimaschutz stattfinden wird. Diese Auffassung wird von Expert:innen geteilt. 60 Professor:innen für Völker- und Verfassungsrecht (u.a. die Bundesverfassungsrichterin a.D. Susanne Baer, die an dem Klimabeschluss mitgewirkt hatte) kritisieren:

  • Gegenwärtig ist aber eine Novelle geplant, die die sektorspezifischen Ziele schwächt. Damit sind die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts in Gefahr, die verlangen „dass frühzeitig transparente Maßgaben für die weitere Ausgestaltung der Treibhausgasreduktion formuliert werden, die für die erforderlichen Entwicklungs- und Umsetzungsprozesse Orientierung bieten und diesen ein hinreichendes Maß an Entwicklungsdruck und Planungssicherheit vermitteln“. [...]
  • Vor diesem Hintergrund fordern wir als Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Verfassungs- und Völkerrechts die gesetzgebenden Organe des Bundes auf, das Klimaschutzgesetz nicht abzuschwächen. Wir fordern die Bundesregierung auf, ein effektives Klimaschutzprogramm mit ausreichenden Maßnahmen zur Einhaltung der Klimaschutzziele und damit der völker- und verfassungsrechtlichen Verpflichtungen zu beschließen.

Nicht nur Verfassungsrechtler:innen setzen hier Kritik an, sondern eben auch Verfassungsorgane. So formuliert der Bundesrat unter anderem klare Zweifel, dass der Handlungsdruck für wirksame Klimaschutzmaßnahmen mit der Aufweichung der Sektorziele aufrechterhalten bleibt (siehe Stellungnahme BR-Drs. 384/23).

Auch wir teilen diese Bedenken. Mit der Aufweichung der Sektorziele und der mehrjährigen Betrachtungsweise verdreht sich die Perspektive derart, dass die Lebensgrundlagen entgegen Artikel 20a GG nicht ausreichend geschützt werden. Deswegen verstößt diese Novelle gegen das Grundgesetz.

Das Gesetzgebungsverfahren wird begründet mit „Schwierigkeiten bei der Anwendung insbesondere des Nachsteuerungsmechanismus“, ohne dass diese näher erläutert werden. Aus unserer Perspektive könnten die Schwierigkeiten durch politische Klimaschutzmaßnahmen behoben werden. Es fehlt allerdings der Mut, vor allem im Verkehrsbereich Klimaschutz umzusetzen. Einfach realisierbare Maßnahmen wie ein Tempolimit, die Kerosinsteuer für Privatjets, die Abschaffung des Dienstwagenprivilegs, die Abschaffung der Subventionen für Dieselkraftstoff und der Stopp des Autobahnneubaus werden beispielsweise weder ernsthaft diskutiert noch umgesetzt.

Um weitere Konfrontationen innerhalb der Gesellschaft zu vermeiden und endlich Lösungen für den Klimaschutz voranzubringen, die in Einklang mit dem Pariser Klimaschutzabkommen stehen, bedarf es unserer Auffassung nach einer Moderation durch die Autorität des Bundespräsidenten. 

In der Wissenschaft herrscht Konsens über die Dringlichkeit von Maßnahmen, und die Mehrheit der Gesellschaft ist sich über die Notwendigkeit von schnellem Handeln im Klaren. 60 % der Deutschen machen sich Sorgen, dass die Klimaziele nicht erreicht werden. Weitere 56 % machen sich Sorgen, dass jemand, den sie lieben, vom Klimawandel betroffen sein wird (PACE Studie (2023)).

In Ihrer Weihnachtsansprache sagten Sie: „Auch der Kampf gegen den Klimawandel hat nichts an Dringlichkeit verloren. Er kann nicht warten, er braucht uns alle“. Ja, es braucht alle – auch Sie, Herr Bundespräsident Steinmeier, werden hier gebraucht. Sprechen Sie über die Notwendigkeit von Maßnahmen zum Klimaschutz! Moderieren Sie den Diskurs und bringen Sie Lösungsmöglichkeiten und Vorteile von Klimaschutz immer wieder ins öffentliche Bewusstsein.

Aus den vorstehenden Gründen bitten wir Sie nachdrücklich, die 2. Novelle zum Klimaschutzgesetz nicht zu unterschreiben. Bitte ergreifen Sie die Chance die Moderation des Klimaschutz-Diskurses zu übernehmen und neue Impulse anzustoßen. So werden Sie Ihrer Verantwortung gegenüber dem Schutz unserer Verfassung - und damit ist explizit der Schutz unser aller Lebensgrundlagen gemeint - und der Freiheitsrechte künftiger Generationen gerecht!

Mit Spannung erwarten wir Ihre Stellungnahme!

Mit vorzüglicher Hochachtung,

Parents for Future Germany

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Christians for Future

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Teachers for Future Deutschland e.V.
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German Zero e.V.

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AGU – Arbeitsgemeinschaft der Umweltbeauftragten EKD

AGU – Arbeitsgemeinschaft der Umweltbeauftragten in den Gliedkirchen der EKD

 

Grandparents for Future Deutschland

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FIAN - Mit Menschenrechten gegen den Hunger

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Ökumenisches Netzwerk Klimagerechtigkeit

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Churches for Future

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Architects for Future Deutschland e.V.

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Runder Tisch für Erneuerbare Energien

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Bündnis Verkehrsinitiativen

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Solarenergie-Förderverein Deutschland

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Balkon.Solar e.V.

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Vegans for Future

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Verkehrsclub Deutschland e.V.

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Klimabuchmesse e.V.

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Creatives for Future

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Fridays for Future Germany

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Sports for Future e.V.
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IPPNW Deutschland
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KLJB Deutschlands
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Christ:innen für den Wandel

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Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung (ZGV)
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Evangelisch-Lutherischer Kirchenkreis Hamburg-Ost
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Psychologists / Psychotherapists for Future e. V. 

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Gemeinwohl-Ökonomie Deutschland e.V.
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Omas for Future
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Game Devs for Future
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Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club (ADFC)
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Extinction Rebellion Deutschland
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Stand: 01.12.2023

 

Anhang

Zur Verfassungswidrigkeit der geplanten Änderung des Klimaschutzgesetzes und den unzureichenden Klimaschutzplänen der Bundesregierung

1) Expertenrat für Klimafragen: Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2022 (17.4.2023)

Seite 120, Nr. 180:

Der Expertenrat für Klimafragen hält die im Bundes-Klimaschutzgesetz aktueller Fassung angelegte Kombination von Jahreszielen für die Jahre 2030, 2040 und 2045 mit einem (impliziten) Budgetziel für den jeweiligen Zeitraum bis zum nächsten Zieljahr (also derzeit 2021–2030) für zielführend und erwartet, dass die Novellierung des Bundes-Klimaschutzgesetzes nicht hinter diese Anforderung zurücktritt. Würde zukünftig – anders als bislang im Bundes-Klimaschutzgesetz angelegt – dagegen ausschließlich auf die Zielerreichung im Jahr 2030 – und nachfolgend die Jahre 2035, 2040 und 2045 – abgehoben, ohne dass jeweils jährliche Zwischenziele – ggf. wie im Beschlusspapier aggregiert über alle Sektoren – in Verbindung mit entsprechenden Zielanpassungen bei Über- und Unterschreitungen Berücksichtigung finden, wäre die Menge an Gesamtemissionen Deutschlands bis 2030 und anschließend bis zum Erreichen der Klimaneutralität im Jahr 2045 nicht fixiert. Dies stünde aus Sicht des Expertenrats in einem klaren Widerspruch zur Intention des Bundes-Klimaschutzgesetzes, da es für den Klimaeffekt der Treibhausgase nicht auf einzelne Jahre, sondern die kumulierte Menge dieser Gase in der Atmosphäre ankommt. Zudem stände eine solche Verkürzung vermutlich im Widerspruch zu dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem März 2021, welcher dezidiert auf ein Deutschland verbleibendes Restbudget an Treibhausgasemissionen abhebt (BVerfG 2021, RZ 183 ff; RZ 231 ff).

Seite 128, Nr. 193:

Der Expertenrat hat in einem früheren Bericht die Zuweisung der Verantwortlichkeiten für Sektorziele an einzelne Bundesministerien als wichtig zur Herstellung einer klaren Governance positiv gewürdigt und festgestellt, dass dies die Effizienz und Geschwindigkeit des Gesetzgebungsverfahrens sowie die Koordination innerhalb der Bundesregierung unterstütze (ERK 2022b, RZ132). Zwar hat die Bundesregierung bereits in der jetzigen Fassung des Bundes-Klimaschutzgesetzes die Möglichkeit, bei ihren Beschlüssen Emissionsmengen in gewissem Umfang zwischen den Sektoren zu verrechnen (§ 8 Abs. 2 Satz 2 KSG); allerdings muss bislang das verantwortliche Ministerium unbenommen von dieser Flexibilitätsoption zwingend ein geeignetes Sofortprogramm vorschlagen, sofern ein Sektor das Jahresziel im Vorjahr überschritten hat (§ 8 Abs. 1 KSG). Der Wegfall dieser Verpflichtung würde die Ressortverantwortung entsprechend schwächen. Zudem kann der Verzicht auf die solcherart mit Nachdruck versehene Zuweisung von Zuständigkeit die Gefahr des Verharrens in angestammten technologischen Pfaden erhöhen (beispielsweise in den Sektoren Verkehr und Gebäude), somit einen rechtzeitigen Wechsel zu aus klimapolitischer Sicht erforderlichen Lösungen verzögern, und damit auch aus industriepolitischer Sicht den Transformationsprozess in der deutschen Wirtschaft hemmen. Daher weist der Expertenrat dringlich auf die möglichen abträglichen Folgen einer Aufweichung des strengen Ressortprinzips in § 8 Abs. 1 KSG hin.

https://expertenrat-klima.de/content/uploads/2023/05/ERK2023_Pruefbericht-Emissionsdaten-des-Jahres-2022.pdf

 

2) Expertenrat für Klimafragen: Stellungnahme zum Entwurf des Klimaschutzprogramms 2023 (15.09.2023)

Gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 3 Bundes-Klimaschutzgesetz

Die Bundesregierung hat am 21. Juni 2023 den „Entwurf eines Klimaschutzprogramms 2023“ veröffentlicht. (…)
Das Klimaschutzgesetz benennt als Anforderung an ein Klimaschutzprogramm das Ergreifen von Maßnahmen, die zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele führen. Aus der festgestellten Zielerreichungslücke folgt, dass das Klimaschutzprogramm 2023 nicht den Anforderungen an ein Klimaschutzprogramm gemäß Klimaschutzgesetz entspricht.

https://expertenrat-klima.de/content/uploads/2023/09/ERK2023_Stellungnahme-zum-Entwurf-des-Klimaschutzprogramms-2023.pdf

 

3) Expertenrat für Klimafragen: Prüfbericht 2023 für die Sektoren Gebäude und Verkehr (15.09.2023)

Prüfung der den Maßnahmen zugrunde liegenden Annahmen gemäß § 12 Abs. 2 Bundes-Klimaschutzgesetz

„Zusammenfassend kann daher festgehalten werden, dass der durch die Bundesregierung attestierte, nahezu vollständige Abbau der Ziellücke im Gebäudesektor durch das vorliegende Klimaschutzprogramm 2023 unter Berücksichtigung der aktuell wahrscheinlichen Ausgestaltung der zentralen Maßnahmen unwahrscheinlich ist. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die im Klimaschutzprogramm 2023 enthaltenen Maßnahmen einen substanziellen Beitrag zur Minderung der THG-Emissionen im Gebäudesektor leisten können. Der Expertenrat stellt daher fest, dass diese Maßnahmen für den Gebäudesektor mit der von BMWK und BMWSB angegebenen und dabei überdies tendenziell überschätzten Minderungswirkung die Bedingung an ein Sofortprogramm gemäß § 8 Abs. 1 KSG nicht erfüllen. Zudem bemerkt der Expertenrat, dass die zu erwartende Minderungswirkung hinter den Anspruch des Sofortprogramms 2022 für den Gebäudesektor zurückfällt, zumal die aktuell im politischen Prozess diskutierte Ausgestaltung der Maßnahmen von den Beschreibungen in den Modellrechnungen in erheblichem Maße abweicht.“

https://expertenrat-klima.de/content/uploads/2023/09/ERK2023_Pruefbericht-Gebaeude-Verkehr.pdf

 

4) Expertenrat für Klimafragen: Expertenrat sieht Klimaziele 2022 nur teilweise erreicht und ordnet die geplante Novelle des Klimaschutzgesetzes ein (17.4.2023)

„Entscheidend ist, dass die derzeit im Klimaschutzgesetz festgelegte Emissionsmenge kumuliert über das Jahrzehnt nicht überschritten werden darf. Dieser Budgetansatz ist ein zentraler Grundgedanke des Gesetzes“, betont die stellvertretende Vorsitzende Brigitte Knopf. „Eine mögliche Aufweichung der ausdrücklichen Ressortverantwortung sowie die verschiedenen Überlegungen zur Änderung des Steuerungsmechanismus im Klimaschutzgesetz erhöhen das Risiko für zukünftige Zielverfehlungen“, führt Brigitte Knopf aus und ergänzt: „Dies ist insbesondere kritisch vor dem Hintergrund unserer schon im Zweijahresgutachten festgestellten enormen Herausforderungen für die Erreichung der Ziele für die kommenden Jahre bis 2030.“

https://expertenrat-klima.de/news/expertenrat-sieht-klimaziele-2022-nur-teilweise-erreicht-und-ordnet-die-geplante-novelle-des-klimaschutzgesetzes-ein/

 

5) Legal Tribune Online: Ist der Klimaschutz Rückschritt noch verfassungskonform? (31.3.2023)

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/koalitionsausschuss-modernisierungspaket-sektorenziele-weichen-co2-gesamtrechnung/

 

Zur Dringlichkeit von Klimaschutzmaßnahmen und der Bedrohung der Lebensgrundlagen für künftige Generationen

1) Neuer UN-Bericht: Unwetterkatastrophen eindeutig durch Klimawandel bedingt

„Wetter-, klima- und wasserbedingte Gefahren nehmen als Folge des Klimawandels an Häufigkeit und Intensität zu“, sagte WMO-Generalsekretär Petteri Taalas.
„Der menschliche und wirtschaftliche Tribut wurde durch die sintflutartigen Regenfälle und die verheerenden Überschwemmungen und den Verlust von Menschenleben in Mitteleuropa und China in der vergangenen Woche auf tragische Weise verdeutlicht“, fügte er hinzu.

https://unric.org/de/klimawandel23072021/

 

2) Synthesebericht zum Sechsten IPCC-Sachstandsbericht (AR6)

Hauptaussagen aus der Zusammenfassung für die politische Entscheidungsfindung (SPM) (11.7.2023)

Der IPCC äußerte sich zur Dringlichkeit von Klimaschutzmaßnahmen:

Der IPCC sieht im Klimawandel eine Bedrohung für das menschliche Wohlergehen und die planetare Gesundheit (sehr hohes Vertrauen). Das Zeitfenster, in dem eine lebenswerte und nachhaltige Zukunft für alle gesichert werden kann, schließt sich rapide (sehr hohes Vertrauen).

Schneller und weitreichender Wandel in allen Sektoren und Systemen ist notwendig, um tiefgreifende und anhaltende Emissionsreduktionen zu erreichen und eine lebenswerte und nachhaltige Zukunft für alle zu sichern.

(siehe Synthesebericht zum Sechsten IPCC-Sachstandsbericht (AR6) heißt es in der Zusammenfassung für die politische Entscheidungsfindung C1, C3)
https://www.de-ipcc.de/media/content/Hauptaussagen_AR6-SYR.pdf

 

3) Schwindende Widerstandskraft unseres Planeten: Planetare Belastungsgrenzen erstmals vollständig beschrieben, sechs von neun bereits überschritten (13.09.2023)

https://www.pik-potsdam.de/de/aktuelles/nachrichten/schwindende-widerstandskraft-unseres-planeten-planetare-belastungsgrenzen-erstmals-vollstaendig-beschrieben-sechs-von-neun-bereits-ueberschritten-1

 

4) Extreme Wetterereignisse 2023 (in Kooperation mit dem Deutschen Wetterdienste veranstalteten) (27.9.2023)

In der Pressemitteilung heißt es:

„Die Veränderungen in Deutschland sind Folge des globalen Temperaturanstiegs. Wir müssen uns damit abfinden, dass die 1,5-Grad-Grenze überschritten werden wird. Damit ist das Pariser Rahmenabkommen in diesem Punkt faktisch gescheitert. Das bedeutet auch, dass es nur noch mit enormer Anstrengungen möglich sein wird, die Erwärmung unter der 2-Grad-Grenze zu halten. Wir sind aktuell eher auf dem Weg in eine 3-Grad-Welt bis zum Ende des Jahrhunderts."

http://extremwetterkongress.org/wp-content/uploads/2023/09/EWK2023_PM_final.pdf

 

5) "Synthesebericht zum technischen Dialog zur globalen Bestandsaufnahme", UN-Klimasekretariat (8.9.2023)

"Die Welt ist nicht auf Kurs, um die Langfrist-Ziele des Pariser Abkommens zu erreichen."

https://www.sueddeutsche.de/politik/pariser-klimaabkommen-bestandsaufnahme-un-bericht-1.6207391

 

Synthesis report by the co-facilitators on the technical dialogue

Der Bericht weist mehrfach darauf hin, dass strenge Buchführung und Rechenschaftspflichten zur Erreichung der Klimaziele eingeführt werden müssen. Mit der Aufhebung der Sektorziele will die Bundesregierung bestehende Rechenschaftspflichten aufweichen.

https://unfccc.int/sites/default/files/resource/sb2023_09_adv.pdf

 

6) Der Spiegel: Weniger Tempo bedeutet mehr Katastrophen – ein Beitrag von Stefan Rahmstorf (29.06.2023)

https://www.spiegel.de/wissenschaft/klimakrise-weniger-tempo-bedeutet-mehr-katastrophen-a-c4ef1dc8-35b1-47f2-8bd3-e01f16cd63b4

 

Zur gesellschaftlichen Diskussion um Klimaschutz

1) Papst Franziskus hat in seinem Apostolische Schreiben Laudato Deum seine Sorge um die den Zustand der Lebensgrundlagen zum Ausdruck gebracht und ruft zu mehr Klimaschutz auf (4.10.2023).

https://www.vaticannews.va/de/papst/news/2023-10/wortlaut-laudate-deum-exhortation-papst-franziskus.html

 

2) Die Scientists for Future veröffentlichten „Ein Plädoyer für eine überparteiliche Klimapolitik innerhalb der planetaren Grenzen“ (1.9.2023)

https://info-de.scientists4future.org/keine-parteigrenzen-fur-die-klimapolitik

3. Appell von Verantwortungsträger*innen in theologischer Wissenschaft und Kirchen für effektivere Regierungsmaßnahmen statt Entschärfung des Klimaschutzgesetzes (17.10.2023)

https://www.change.org/p/f%C3%BCr-eine-menschen-und-lebensfreundliche-klimapolitik

Presseberichte

P4F PM 
https://www.parentsforfuture.de/de/pm-offenerbrief-ksg-steinmeier

🗞️ taz Artikel
https://taz.de/Abschwaechung-des-Klimaschutzgesetzes/!5968519/ 

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