BdV-Wissenschaftstagung zur Neuordnung der Elementarschadenversicherung von Wohngebäuden
Können wir uns gegen die Erderhitzung versichern?
erschienen im Parents-Newsletter #48 (April 2026)

Versicherungsunternehmen sind Leidtragende der Klimakrise, weil sie Klimaschäden begleichen müssen, und gleichzeitig ermöglichen sie fossile Projekte, indem sie diese finanzieren und versichern – so haben sie Anteil an der eskalierenden Erderhitzung.
Versicherer beobachten seit Jahren, dass Naturkatastrophen an Häufigkeit und Heftigkeit zunehmen. Die Schäden werden größer und entwickeln sich zu Herausforderungen für Gesellschaft und Versicherer. Der Versicherungsschutz ist bisher lückenhaft.
Verschiedene Überschwemmungsereignisse in den letzten Jahren haben die Diskussion darüber angeregt, wie die Versicherungsquote erhöht werden kann. Der Bund der Versicherten (BdV) hat dazu Mitte April eine Wissenschaftstagung [1] veranstaltet, bei der viele Fragen rund um Elementarschäden und deren Versicherung diskutiert wurden. Der Autor Hans Beuter von P4F Dortmund war als Teilnehmer dabei.
Versicherungen von Wohngebäuden
Fast jedes Wohngebäude in Deutschland ist mit einer Wohngebäudeversicherung gegen Sturm, Hagel und Feuer versichert.
Dagegen sind nur ca. 57 % der Wohngebäude gegen Elementarschäden, also beispielsweise gegen Schäden durch Sturm, Hagel, Überschwemmung, Erdbeben, Lawinen, Schneedruck und Vulkanausbrüche, versichert.
In Deutschland gibt es bisher keine Versicherungspflicht für Elementarschäden.
Das Samariter-Dilemma
Nach der Ahrtal-Katastrophe haben Versicherer Schäden in Höhe von 12,5 Milliarden Euro beglichen. Der Staat hat 30 Milliarden Euro an Hilfen bereitgestellt. Bayern hatte nach der Flutkatastrophe 2017 angekündigt, keine Hilfen mehr zu zahlen – bei der nächsten großen Katastrophe 2024 jedoch wieder Fluthilfen gewährt. Regierungen befinden sich im sogenannten Samariter-Dilemma. Solange immer wieder Hilfen gezahlt werden, ist der Druck für Hauseigentümer*innen nicht groß genug, um selbst durch eine Versicherung vorzusorgen. Und solange ein großer Teil der Betroffenen keine Versicherung für die erlittenen Schäden besitzt, ist der Druck hoch, staatliche Hilfen zu gewähren. Die private Spendenbereitschaft für Flutopfer ist groß und Umfragen zeigen, dass staatliche Hilfen von Wähler*innen positiv bewertet werden. Wie kann da die Last für die öffentlichen Haushalte durch immer höhere Hilfeleistungen für die Opfer von Naturkatastrophen reduziert werden?
Koalitionsvertrag zur Elementarschadenversicherung
"Wir führen ein, dass im Neugeschäft die Wohngebäudeversicherung nur noch mit Elementarschadenabsicherung angeboten wird und im Bestandsgeschäft sämtliche Wohngebäudeversicherungen zu einem Stichtag um eine Elementarschadenversicherung erweitert werden. Dabei prüfen wir, ob dieses Modell mit einer Opt-Out-Lösung zu versehen ist."
Bei der BdV-Tagung wurden unterschiedliche Ansätze diskutiert.
Die verschiedenen Ansätze unterscheiden sich darin, ob Eigentümer*innen von Wohngebäuden verpflichtet werden, Versicherungen abzuschließen, oder ob Versicherer lediglich verpflichtet werden, solche Versicherungen allen anzubieten. Auch unterscheiden sich die Ansätze darin, wie solidarisch sie ausgestaltet sind – das heißt, welche Rolle die Gefährdung von Gebäuden durch Naturkatastrophen für die Versicherungsprämien spielt. Weiter gibt es unterschiedliche Ideen, wie stark der Staat sich bei extremen Schadensereignissen zur Unterstützung verpflichtet. Schließlich sind auch Regelungen zur Prävention vor Klimaschäden Bestandteil einiger Ansätze.

Research, bei seinem Vortrag „Wie verändern sich Extremwetterereignisse durch
den Klimawandel und welche Folgen hat dies für Gesellschaft und Wirtschaft?“.
Foto: © Valeska Achenbach
In dem Hintergrundpapier „Aus Klimakrise wird Versicherungskrise“ von Anna Lena Samborski von urgewald [2] werden Lösungen aus anderen europäischen Ländern vorgestellt und die deutsche Debatte beleuchtet. In Deutschland kommt die Diskussion um eine Neuordnung der Elementarschadenversicherungen für Wohngebäude in Fahrt. Die Koalition hat im Koalitionsvertrag vereinbart, die Versicherungsquote für Elementarschäden zu erhöhen. Im Hintergrundpapier von urgewald findet sich ein Vorschlag für eine solidarische Elementarschadenversicherung. Die Linke hat dazu kürzlich einen Entschließungsantrag [3] eingebracht. Mit einem Gesetzesvorschlag aus dem Justizministerium wird bald gerechnet.
Mein Resümee der BdV-Tagung
Während des Gesetzgebungsverfahrens muss es darum gehen, dass nicht nur die juristischen und versicherungstechnischen Details in Hinterzimmern verhandelt werden, sondern die verbundenen Fragen der Klimagerechtigkeit und die Bewältigung der Klimakrise öffentlich diskutiert werden.
Die Folgen der Erderhitzung verursachen schon heute erhebliche Kosten. Wer trägt diese? Nach den Vorschlägen von Mieterschutzverbänden und der Linken sollen Elementarschadenversicherungen nicht weiter über die Nebenkostenabrechnung von Mietern getragen werden.
In einem Vortrag bei der BdV-Tagung wurde hervorgehoben, dass Elementarschäden nur versicherbar bleiben, wenn auch in Prävention investiert wird. Tatsächlich steigen die Klimaschäden nicht so schnell, wie Klimakatastrophen heftiger werden, weil Vorsorge getroffen wird. Aber nur ein umfassender Klimaschutz kann unsere Lebensgrundlagen erhalten – nur so bleiben sie überhaupt versicherbar. Weil Versicherbarkeit Prävention voraussetzt, muss bedacht werden, dass effektive Prävention konsequenten Klimaschutz voraussetzt.
Die Klimakrise können wir nur solidarisch bewältigen; deswegen erscheint es stimmig, auch die Kosten der Klimakrise möglichst solidarisch zu organisieren. Bezogen auf eine Elementarschadenversicherung für Wohngebäude sollte diese mit einer Versicherungspflicht ausgestaltet sein. Andererseits sollten keine neuen Baugenehmigungen in Hochrisikogebieten erteilt werden. Auch nicht für von Überflutungen zerstörte Gebäude, die am gleichen Ort oder ohne weitere Präventionsmaßnahmen wieder aufgebaut werden – sonst würde Solidarität überstrapaziert.

Foto: © Valeska Achenbach
In der öffentlichen Diskussion um eine Elementarschadenversicherung wird kaum berücksichtigt, dass bei Klimaschäden auch Hauptverursacher benannt werden können – vor allem die fossilen Industrien. Diese Schädiger müssen zur Begleichung der Schäden und zur Finanzierung der Prävention herangezogen werden, ohne dass jede* r einzelne Hauseigentümer*in gegen mehrere fossile Konzerne klagen muss. Dafür könnten z. B. die fossilen Konzerne dazu verpflichtet werden, in einen Fonds für Klimaschäden (nicht nur an Wohngebäuden) einzuzahlen. Zahlungen aus dem Fonds können dann Versicherte durch günstigere Versicherungsprämien entlasten.
Klimakatastrophen zerstören nicht nur Wohngebäude, sondern verursachen eine Vielzahl von Schäden (z. B. an öffentlichen-, Misch- und Gewerbegebäuden, in der Landund Forstwirtschaft, u. a.). Auch hier braucht es tragfähige, solidarische Lösungen.
Hans Beuter, P4F Dortmund
Quellen:
- [1] BdV-Wissenschaftstagung
- [2] urgewald e.V.: Aus Klimakrise wird Versicherungskrise
- [3] Die Linke: Solidarische Versicherungspflicht gegen Elementarschäden
Weitere Informationen
- BdV: Naturkatastrophen: BdV fordert Vorsorge statt Nachsorge
- GDV: Elementarer Schutz gegen Naturgefahren
- 14.01.2026 Insititut and faculty of Actuaries: Parasol Lost: Recovery plan needed, dazu eine Einordnung von @JustHaveaThink auf youtube
- 16.01.2025 Planetary Solvency – finding our balance with nature: Global risk management for human prosperity - Canada Climate Law Initiative