Diskussion zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Das Bundeswirtschaftsministerium hat bisher keine Berechnungen durchgeführt, wie stark die geplante Quote für grünes Gas deutsche Verbraucherinnen und Verbraucher künftig belasten könnte. Das geht aus einer Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage des Grünen-Fraktionsvize Andreas Audretsch hervor.
Desinformationen zur Diskussion um das Heizungsgesetz
Pressestimmen zum Heizungsgesetz
13.05.2026 Bundeskabinett beschließt Gebäudemodernisierungsgesetz
Wirtschaftsministerin Reiche: „Wir ersetzen ein Gesetz, das viele Menschen verunsichert hat, durch eines, das auf Vertrauen, Technologieoffenheit und Machbarkeit setzt. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz machen wir Klimaschutz wieder alltagstauglich: weniger Ideologie, mehr Pragmatismus, mehr Planungssicherheit und mehr Freiheit für Eigentümer, Mieter und Unternehmen.“
Im Gesetzentwurf steht zu den zu erwartenden Kosten:
"Die mittelbaren Folgen dieser Regelungen können zum jetzigen Zeitpunkt nicht beziffert werden. Die „Bio-Treppe“ greift erst ab 2029. Eine belastbare Abschätzung der in der Zukunft zu erwartenden Kosten ist derzeit nicht möglich. Es lassen sich keine gesicherten Annahmen für die Marktentwicklung in diesem Segment treffen." Quelle: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, ...
Zu dem Gesetzentwurf gibt es drei Stellungnahmen des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, in denen geprüft wurde, ob das GModG verfassungswidrig ist:
- Artikel 20a GG: Verschiebt das GModG-E Reduktionslasten unverhältnismäßig in die Zukunft? fett gedruckten Zweifel
- Verstoßen die geplanten Änderungen am GModG gegen Europarecht
- Verstößt die Differenzierung bei der verpflichtenden Biotreppe nach dem Einbauzeitpunkt gegen den das Gleichbehandlungsgebot aus Artikel 3 Abs. 1 GG
- Anhörung im Bundestag 22.06.2026: Scharfe Kritik am Gebäudemodernisierungsgesetz
- Rechtsgutachterliche Stellungnahme zur Zustimmungsbedürftigkeit durch den Bundesrat
- Umweltinstitut: Neues Rechtsgutachten: Mieter:innen können Gas-Heizkostenabrechnung vor Gericht anfechten
- Was GModG und BEG-Reform für die kommunale Wärmeplanung bedeuten
Kritik am Gebäudemodernisierungsgesetz
- Abschaffung der 65-Prozent-Anforderung gefährdet Klimaziele und könnte gegen die EU-Vorgabe in der EE-Richtlinie verstoßen. Weil die Klimaziele so nicht erreichbar sind, drohen Strafzahlungen an die EU.
- Bei Einbau von Gas- und sogar Ölheizungen drohen Kostensteigerungen und Lock-In-Effekt.
- Fossiles Gas wird allein durch den kommenden CO2-Preis teuer.
- Klimaneutrale Brennstoffe werden teuer, weil sie knapp sind und auch für Bereiche benötigt werden bei denen keine Alternativen bestehen (Luft- und Schiffsverkehr, als Grundstoff für die Chemische Industrie und der Stahlproduktion)
- Die Kosten für die Gasnetzentgelte werden teuer, weil die Kosten für die Instandhaltung der Netze sich auf immer weniger Gaskunden verteilt.
- Klimafreundlichen Brennstoffen sind kaum verfügbar und deswegen drohen hohe Preise für diese Brennstoffe. Die Industrie befürchtet Nachteile, wenn mehr Nachfrage nach diesem knappen Gut geschaffen wird.
- Das GMG würde der Kommunalen Wärmeplanung die Berechnungsgrundlage entziehen. Ohne Zieldaten und konkrete Zwischenschritte werden Investitionen in neue Wärmenetze oder die Transformation der bestehenden Gasnetze kaum durchführbar sein.
- Der Ausbau und die Akzeptanz von Fernwärmenetzen wird erschwert.
- Das GMG wäre ein Vertrauensbruch gegenüber Verbrauchern, Handwerk und Kommunen.
Aktionen gegen das Gebäudemodernisierungsgesetz
- Mieter*innenschutz jetzt ins neue Heizungsgesetz! #SozialeWärmewende
- P4F - Raus aus der Gaskostenfalle
- Umweltinstitut Gaskostenfalle
offener Brief Raus aus der Gaskostenfalle
245 Ogranisationen fordern den Gasausstieg - GermanZero Gaskostenfalle
- GermanZero: Raus aus der Gaskostenfalle
- GMG-plan Verfassungswidrig
- Aktionsolarstrom
- WeAct-Petition von GermanZero Bezahlbare Wärme statt Gaskostenfalle! #WegVomGas
- Update zum Gebäudemodernisierungsgesetz
- Reiches Heizhorror stoppen – Klimaziele schützen!
- Petition an Bundespräsident Steinmeier: Jetzt Heizungsgesetz stoppen
Desinformationen zur Diskussion um das Heizungsgesetz
11.07.2026 Heizungsgesetz beschlossen - Desinformation wirkt
Dem Ursprung der Empörung ist ein Forschungsteam um Carmen Loschke vom Freiburger Öko-Institut, der TU Dortmund und der Uni Oxford nachgegangen. »Heating up the Headlines« heißt die Studie im Fachjournal »Energy Research & Social Science«, die untersucht hat, wie die Berichterstattung der »Bild« die Debatte prägte und dazu beitrug, ein ganzes Land von seinem Kurs abzubringen: von dem Ziel, die Atmosphäre nicht länger mit dem Ausstoß von CO₂ zu belasten.
09.07.2026 Studie belegt: Wie BILD mit dem erfundenen „Heizungshammer“ unsere Politik manipulierte
BILD hat 2023 gelogen und die restliche Medienlandschaft hat brav alles unkritisch nachgeplappert. Das stützt jetzt eine Studie in einem Fachjournal: Eine neue Studie in Energy Research & Social Science von Forschern des Öko-Instituts und der Universität Oxford hat 333 BILD-Artikel ausgewertet – und zeichnet präzise nach, wie das rechte Boulevardblatt mit einem einzigen erfundenen Wort eines der wichtigsten Klimagesetze Deutschlands zerlegt hat. Und ja: Die Studie erwähnt auch, wie unsere Medien durch die Bank versagt haben, die Manipulation der BILD zu durchschauen. Nur zwei Medien hätten die Kampagne durchschaut und richtig darüber aufgeklärt.
Studie: Energy Research & Social Science
Stimmen zu dem Gesetzesenwurf der Bundesregierung
14.07.2026 Deutsche Umwelthilfe fordert Veto des Bundespräsidenten
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Dieser handwerkliche Fehler der Regierung zeigt, mit welchem blinden Eifer versucht wird, das Gebäudemodernisierungsgesetz durchzudrücken. Nicht nur wurde die inhaltliche Kritik aus den Bundesländern nicht gehört, auch ihr durch die Verfassung geschütztes Recht auf Beteiligung wurde untergraben. Das Gesetz ist damit nicht nur inhaltlich verfassungsrechtlich zweifelhaft, sondern auch rechtsstaatlich. Wir fordern die Bundesregierung auf, diesen Fehler zu korrigieren und das Gebäudemodernisierungsgesetz zurückzuziehen.“
Stamente von Barbara Metz zur Aufforderung an den Bundespräsidenten
11.07.2026 Grüne äußern verfassungsrechtliche Bedenken bei neuem Gebäudemodernisierungsgesetz
Die Grünen reichten nun nach eigenen Aussagen ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes und eine Stellungnahme des Sachverständigen Remo Klinger aus der Anhörung zum Heizungsgesetz beim Bundespräsidialamt ein. Auch ein Gegengutachten der Union sei laut Kellner mit dabei. Das Gesetz habe keinen »Zielpfad für Klimaneutralität, es wird nur auf weitere Gesetze verwiesen«. Lasten würden einfach in die Zukunft verschoben. »Die ersatzlose Streichung wirksamer Instrumente wie der 65-Prozent-Regel oder dem Fossilverbot ab 2045 ohne nachweisbar gleichwertigen Ersatz ist ein verfassungswidriger Rückschritt«, kritisiert Kellner.
10.7.2026 Bundestag beschließt neues Heizungsgesetz
Der Bundestag hat eine umfangreiche Überarbeitung des Heizungsgesetzes beschlossen. Für die Novelle stimmten am Freitag am letzten Tag vor der parlamentarischen Sommerpause in namentlicher Abstimmung 322 Abgeordnete. 272 Parlamentarier votierten dagegen.
Der Weiterbetrieb und Neueinbau von Öl- und Gasheizungen soll langfristig möglich bleiben. Allerdings müssen Brennstoffe für Heizungen ab 2045 komplett klimaneutral sein.
Dafür sollen ab 2029 neu eingebaute Gas- und Ölheizungen schrittweise klimaneutraler betrieben werden. Sie müssen dann einen Anteil von Biomethan oder Bioöl beimischen, der zunächst von 10 Prozent bis 2040 auf 60 Prozent steigen soll. Die sogenannte Bio-Treppe ist aber umstritten. Bisher sind klimafreundliche Gase und Öle nicht ausreichend vorhanden und auch teuer. Vermieter sollen beim Einbau fossiler Heizungen hälftig an den CO2-Kosten, Netzentgelten sowie den Kosten für den Bioanteil beteiligt werden, ihr Anteil wird allerdings gedeckelt.
09.07.2026 Fraunhofer-Studie: Bio-Treppe im Gebäude-Modernisierungsgesetz führt ins Nichts - viele Gasnetze vor Stilllegung
Den Berechnungen der Fraunhofer-Studie zufolge können Gasnetzbetreiber ihre Netze bei schrumpfender Kundenzahl spätestens ab 2045 nicht mehr kostendeckend betreiben und werden sie großflächig stilllegen. Die im Gesetz vorgesehene Grüngasquote und die ab 2029 greifende Bio-Treppe für neue Gasheizungen können diese Entwicklung der Studie zufolge nicht verhindern, sondern verursachen zusätzliche Kosten.
07.07.2026 Förderung im Heizungsgesetz - Für diese Eigentümer wird die neue Heizung teurer
Die Linke-Fraktion im Bundestag hat eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht, um die Abstimmung zu verhindern.
Sollte das Gesetz beschlossen werden, drohen aber schon die nächsten Klagen. So haben mehrere Gutachten festgestellt, dass es verfassungsrechtliche Probleme mit dem Entwurf geben könnte. Vor allem geht es dabei um die Aufhebung des Betriebsverbots für fossile Heizungen nach 2045.
In einem neuen Entwurf heißt es nun explizit, dass die Regierung bis zum 1. Dezember 2026 eine Grüngas-/Grünheizölquote einführen wird.
Eine weitere Komponente kommt aber jetzt hinzu: Die Heizungsförderung wird reformiert und bis 2030 festgezurrt. Für Geringverdiener gibt es mehr Geld, dafür erhalten Gutverdiener künftig weniger Förderung.
07.07.2026 Merz-Regierung plant weniger Förderung für Wärmepumpen
Die Bundesregierung will bei Zuschüssen für Wärmepumpen und andere klimafreundliche Heizungen deutlich kürzen. Die Förderung für den Heizungstausch soll umgebaut werden, dabei sollen im Finanzplanzeitraum bis 2030 rund 2,1 Milliarden Euro eingespart werden.
06.07.2026 Umstieg auf Biogas wird Gasnetze nicht retten
„Die Studie zeigt, dass die Kombination aus teurem Biogas und immer höheren Netzentgelten für die meisten Menschen nicht bezahlbar sein wird“, sagt Till Irmisch, Referent für Energiepolitik am Umweltinstitut. Aufgrund der höheren Netzentgelte pro Haushalt wären die Gaspreise gegenüber anderen Heizungsalternativen wie Fernwärme oder Wärmepumpe nicht mehr wettbewerbsfähig. Es sei daher wahrscheinlich, so die Studie, dass die Kommunen bis spätestens 2045 ihre Gasnetze schließen werden.
...
„Die Bundesregierung kann bis heute nicht erklären, wie sie die Menschen mit Biogas versorgen möchte“, sagt Energieexperte Irmisch. Wer heute eine neue Gasheizung einbaue, dürfte auf einer teuren Investitionsruine sitzenbleiben. Das Heizungsgesetz werde damit früher oder später unweigerlich scheitern, sagt Irmisch.
Fraunhofer-Studie: Heizkostenvergleich: Wärmepumpen und Fernwärme sind langfristig günstiger als Gasheizungen mit „Bio-Treppe“
02.07.2026 Gasheizung: Studie warnt vor teurem Irrtum – Reiche-Plan wohl völlig unrealistisch
Bereits ein Biomethan-Anteil von gerade mal zehn Prozent würde zwischen 209.000 und 316.000 Hektar Silomais-Anbaufläche erfordern. Das entspricht ungefähr der zwei- bis dreieinhalbfachen Fläche Berlins. Mit steigendem Anteil wächst der Flächenbedarf überproportional. Bei 30 Prozent wären es bereits 627.000 bis 949.000 Hektar, bei 50 Prozent bis zu 1,58 Millionen.
01.07.2026 Heiz-Studie - Diesen Kostenanstieg verschweigt Reiche
In allen untersuchten Szenarien war der Gas-Brennwertkessel mit steigenden Anteilen grüner Gase die teuerste Methode für die Heizung und Warmwasserbereitung. Dahinter folgte Fernwärme. Das System mit den geringsten Gesamtkosten war die Luft-Wasser-Wärmepumpe. Die Ergebnisse decken sich damit mit vorherigen Studien zu diesem Thema.
Bei einem teilsanierten Einfamilienhaus liegt die Preisdifferenz zwischen der Gasheizung und der Wärmepumpe nach knapp 20 Jahren bei knapp 49.000 Euro. Der Unterschied zwischen Fernwärme und Wärmepumpe beträgt rund 25.000 Euro.
01.07.2026 Viele Städte könnten Reiches neue Biogastreppe sabotieren
Dass viele Stadtwerke kein Fan der neuen Regelung sind, ist in der Szene bekannt. Bis zum 30. Juni haben fast alle deutschen Großstädte ihre Wärmeplanung – in Absprache mit den eigenen Versorgern – eingereicht. Das Ergebnis ist eindeutig: Die wenigsten planen mit Biomethan oder Wasserstoff, die meisten mit einer schrittweisen Stilllegung ihrer Gasnetze.
25.06.2026 Heizungsgesetz: Studie warnt vor teurem Biogas-Irrtum
Bereits ein Biomethan-Anteil von gerade mal zehn Prozent würde zwischen 209.000 und 316.000 Hektar Silomais-Anbaufläche erfordern. Das entspricht ungefähr der zwei- bis dreieinhalbfachen Fläche Berlins. Mit steigendem Anteil wächst der Flächenbedarf überproportional. Bei 30 Prozent wären es bereits 627.000 bis 949.000 Hektar, bei 50 Prozent bis zu 1,58 Millionen.
25.06.2026 Umfrage: Das denken die Bürger über Reiches Heizungsgesetz
Die Umfrage zeigt zudem, dass es der Regierung bisher nicht gelungen ist, das erklärte Ziel der Planungssicherheit zu erfüllen. So sind 51 Prozent der Befragten der Ansicht, dass die neuen Regeln Eigentümern weniger Planungssicherheit bieten. Auch aufgeschlüsselt nach der Parteizugehörigkeit zeigt sich eher ein Bild der anhaltenden Verunsicherung: 43 Prozent der Unionsanhänger glauben an mehr Sicherheit durch das neue Gesetz, 38 Prozent sehen das Gegenteil. Unter den SPD-Anhängern glaubt die Mehrheit (46 Prozent) an weniger Planungssicherheit, bei Grünen, Linken und der AfD sind jeweils deutlich über 50 Prozent dieser Meinung.
Siehe auch „Neue Unsicherheiten“: Mehrheit laut neuer Umfrage zu Reiches Heizungsgesetz mit heftigen Zweifeln
25.06.2026 Verfassungskonform? - Gutachten-Schlacht um das Heizungsgesetz
Die Anwälte glauben, dass das Heizungsgesetz hier mehr Aussicht auf Erfolg haben würde. Denn der Gebäudesektor hinkt hinter den Klimaschutzzielen hinterher; es braucht also in diesem Sektor besondere Anstrengungen, die nicht durch andere Sektoren kompensiert werden können. Der Gebäudebereich ist schließlich für mehr als 30 Prozent aller deutschen Emissionen verantwortlich, das meiste davon (75 Prozent) geht auf Heizen und Warmwasser zurück. Es braucht also Maßnahmen, die das Verhalten der Bürger in Bezug auf das Heizen lenken, um die Emissionen in diesem Feld spürbar zu senken.
23.06.2026 Anhörung im Bundestag - Sachverständige verreißen neues Heizungsgesetz
Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) der schwarz-roten Koalition ist bei einer öffentlichen Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestags auf breite Kritik gestoßen. Sachverständige aus Handwerk, Wohnungswirtschaft, Gewerkschaften und Kommunen bemängelten vor allem bürokratische Belastungen, fehlende Praxistauglichkeit und erhebliche Kostenrisiken. Verfassungsrechtler äußerten zudem Zweifel, ob das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben kann.
Der Energieberatendenverband GIH kritisierte den Gesetzentwurf nach der Anhörung scharf. "Es geht längst nicht mehr um politische Detailfragen, sondern um die Glaubwürdigkeit der Wärmewende insgesamt", sagte GIH-Vorsitzender Stefan Bolln. Es fehle nicht an fachlicher Expertise, sondern am politischen Willen, diese konsequent umzusetzen. Bolln warnte: "Technologieoffenheit darf nicht zum Synonym für Beliebigkeit werden. Wer ausschließlich über Wärmeerzeuger diskutiert und Energieeffizienz ausblendet, macht die Wärmewende unnötig teuer." Ohne unabhängige Energieberatung und eine konsequente Verbesserung der Gebäudehülle würden weder Klimaziele erreicht noch Energiekosten dauerhaft gesenkt. Besonders die Abschaffung der 65-Prozent-Regel werde die Erreichung der Klimaziele laut GIH stark gefährden.
23.06.2026 Mieterbund warnt vor steigenden Kosten
Die schwarz-rote Koalition hatte sich auf eine Kostenbremse für Mieter geeinigt. Vereinbart wurde, dass Kostenrisiken für Netzentgelte, CO2-Preis und Biogas hälftig zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden.
Die im Gesetzesentwurf vorgesehene Mieterschutzregelung sei laut Mieterbund zwar ausdrücklich positiv, der Verband forderte jedoch, die Beschränkung, dass eine hälftige Aufteilung zwischen Mietern und Vermietern der Mehrkosten für Co2-neutrale Brennstoffe nur bis zu einem Anteil von 30 Prozent erfolgt, aufzuheben. Denn diese bedeute, dass Mieter ab 2040 mit hohen Kostenrisiken alleingelassen werden, sagte Becker.
23.06.2026 Neue Heizungsregeln fallen bei Expert:innen durch
Fachleute warnen vor steigenden Kosten für Mieter:innen und fehlende Planungssicherheit für Baubranche und Kommunen durch das von der Bundesregierung forcierte neue Heizungsgesetz. Fraglich ist, ob die Novellierung vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand hat. Das zeigte am Montag die Expert:innenanhörung des Bundestags-Wirtschaftsausschusses zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz, mit dem die schwarz-rote Koalition die Heizungsregeln der Ampel-Regierung kassieren will.
23.06.2026 Kurzstudie zu Auswirkungen der »Bio-Treppe« auf die Jahresgesamtkosten
Die vorliegende Analyse der möglichen Entwicklung der Jahresgesamtkosten für Heizung und Warmwasser zeigt,
- dass über den Lebenszyklus eine Wärmeversorgung auf Basis von Wärmepumpen oder Fernwärme in der Regel kostengünstiger als eine Gasbrennwertheizung mit Biogasanteilen gemäß der »Bio-Treppe« in §43 GModG-E sein wird;
- dass aufgrund der sehr unterschiedlichen lokalen und baulichen Voraussetzungen bei Wärmepumpen und Fernwärme die Kostenspanne für Investitionen und Infrastrukturen groß sind; und
- dass hohe Unsicherheiten insbesondere in Bezug auf die Preisentwicklung grüner Gase für Endverbraucher bestehen.
22.06.2026 Deutsche Umwelthilfe kündigt Klimaklage vor Bundesverfassungsgericht an
Dazu Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH:
„Das Gebäudemodernisierungsgesetz gibt fossilen Heizungen noch auf Jahrzehnte hinaus freie Bahn und ist damit verfassungswidrig. Die Kostenrisiken für Haushalte sind riesig, die Abhängigkeit von fossilen Importen wächst und die Gefährdung der im Gesetz verankerten Klimaziele ist unbestreitbar. Die Mitglieder des Ausschusses für Energie haben heute die Möglichkeit, diesen Fehler zu verhindern. Sollte das Gebäudemodernisierungsgesetz dennoch verabschiedet werden, werden wir es mit einer Klimaklage stoppen.“
19.06.2026 Neues Heizungsgesetz verstößt wohl gegen Grundgesetz
Schon vor dem Kabinettsbeschluss hatten mehrere Rechtsexperten vor verfassungsrechtlichen Problemen gewarnt. Bereits vor Bekanntwerden der Eckpunkte für das neue Heizungsgesetz hatte der Wissenschaftliche Dienst in einem separaten Gutachten festgestellt, dass eine Aufweichung der bestehenden Klimaschutzvorgaben verfassungsrechtlich problematisch sein könnte. Diese Einschätzung lag der Bundesregierung mit Sicherheit vor.
19.06.2026 Gutachter äußern verfassungsrechtliche Zweifel an Heizungsgesetz
Abgeordnete von den Grünen und der Linken sehen im GModG eine verschlechterung des Klimaschutzes und dies als verfassungswidrig an. Im Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes heißt es dagegen, dass der Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2021 ein Verschlechterungsverbot nicht ausdrücklich erwähne. Bislang habe das Bundesverfassungsgericht nur über die Regelung der Gesamtziele entschieden, nicht über Einzelmaßnahmen. Es sei daher offen, wie es über das geplante Heizungsgesetz entscheiden würde. Es bestünden aber erhebliche Zweifel, ob die geplanten neuen Regelungen ausreichten, um die Einhaltung von Emissionsminderungen im Gebäudebereich zu erreichen.
Artikel 20a GG: Verschiebt das GModG-E Reduktionslasten unverhältnismäßig in die Zukunft?
12.6.2026 Trotz Kritik in Ausschüssen - Bundesrat billigt neues Heizungsgesetz weitgehend
Der Bundesrat hat die Reform des Heizungsgesetzes der Bundesregierung weitgehend gebilligt, obwohl aus dem Umwelt-, dem Wohn- und dem Wirtschaftsausschuss der Länderkammer heftige Kritik kam. Umwelt- und Wirtschaftsausschuss monierten zum Beispiel, dass die Gesetzesnovelle die „gerade in Schwung kommende Wärmewende“ verlangsame und „damit unnötig die Abhängigkeit von fossilen Energieimporten“ verlängere. Eine entsprechende Formulierung lehnten die Landesregierungen allerdings ab. Auch ein verpflichtendes Ende fossiler Heizungen mit der gesetzlich festgeschriebenen Klimaneutralität 2045 fand keine Mehrheit.
Beschlussempfehlung zum Heizungsgesetz der Bundesratsausschüsse
11.06.2026 Warum das neue Heizungsgesetz unehrlich und unseriös ist
Durch den Entwurf, den Wirtschaftsministerin Katherina Reiche geschrieben hat, wird Heizen mit Öl und Gas künftig noch komplizierter, die Kosten noch unvorhersehbarer und die Zukunft noch unsicherer. Denn dieses Gesetz ist unehrlich und unseriös – und einer Regierung, die mit ihrer Politik ernst genommen werden will, schlicht nicht würdig.
Ja, das sind harte Worte. Aber sie fassen nur zusammen, was an Kritik mittlerweile aus ganz unterschiedlichen Richtungen zu hören ist – und zwar aus solchen, die nun wirklich keiner links-grünen Ideologie verdächtig sind. So heftig und so fundamental ist diese Kritik, dass die schwarz-rote Koalition – wenn dort noch ein wenig normaler Menschenverstand herrscht – vielleicht doch noch mal in sich gehen sollte.
10.06.2026 Schon vor der Änderung: Wackelt das neue Heizungsgesetz bereits?
An dem Gesetzentwurf gibt es nicht nur Kritik von Verbraucherschützern, Eigentümerverbänden und Umweltschutzorganisationen. Es gibt auch handfeste Zweifel, ob das Gebäudemodernisierungsgesetz mit geltendem Recht vereinbar ist – auf der deutschen, aber auch auf der europäischen Ebene.
09.06.2026 Gebäudegesetz: Union bestreitet Biogas-Knappheit
CDU/CSU: Seit Vorlage der Eckpunkte und des Gesetzentwurfs wird häufig die Behauptung
aufgestellt, für diese Regelungen stünden nicht ausreichend Mengen an Biomethan und
anderen grünen Gasen zur Verfügung.
Stellungnahme, die von so unterschiedlichen Akteuren wie E.on und der Deutschen Umwelthilfe unterzeichnet wurde: Politische Rahmenbedingungen sollten die Knappheit nachhaltiger und umweltverträglicher Biomasse realistisch abbilden, statt implizit von Überverfügbarkeit auszugehen. Absehbar ist, dass das inländische Potenzial für Biomethan den erwartbaren Bedarf nicht decken kann, Importe aus dem europäischen Ausland werden auf dem Markt umkämpft sein. Aus gesamtwirtschaftlicher Sicht braucht Biomasse eine klare Nutzungshierarchie. Gerade die Chemie- und Grundstoffindustrie benötigt langfristig nachhaltige Kohlenstoffquellen, um fossile Rohstoffe zu ersetzen und wettbewerbsfähig zu bleiben.
08.06.2026 Bundesländer stellen sich gegen Reiches neues Heizungsgesetz
Aus Sicht des Umweltausschusses des Bundesrates gefährdet der Entwurf die Erreichung der Klimaziele im Gebäudesektor und setzt falsche Anreize zugunsten fossiler Heiztechnologien. Kritisch bewertet wird vor allem die geplante Lockerung von Vorgaben für fossile Heizsysteme. In den Anträgen Niedersachsens wird unter anderem gefordert, zentrale Passagen des Gesetzentwurfs zu streichen. Damit bliebe die bisherige verbindliche 65-Prozent-Regelung für erneuerbare Energien (die meist nur Wärmepumpen erfüllen) bestehen.
04.06.2026 Chemische Industrie rügt GModG - Auch Reiches Verbündete warnen vor neuem Heizungsgesetz
In seiner dem Wirtschaftsministerium übersandten Stellungnahme stört sich der Verband insbesondere an der geplanten Bio-Treppe sowie an der angedachten generellen Bio-Beimischungsquote für Gas und Öl. Die chemische Industrie befürchtet erstens eine Marktknappheit und höhere Preise für Grüngase, ohne die die chemische Industrie ihre Prozesse nicht dekarbonisieren kann. Zweitens könnte Gas allgemein teurer werden. Drittens warnen die VCI-Experten vor möglichen Verunreinigungen des Methans.
03.06.2026 Energiewende - Neues Heizungsgesetz: „Handwerklich mangelhaft“
Bisher haben sich erst die Ausschüsse des Bundesrats mit dem Gesetzesvorhaben befasst, aber allein ihre Vorbehalte füllen 59 Seiten. Generell sei festzustellen, dass der „Entwurf in die falsche Richtung weist“, heißt es etwa vom Wirtschafts- und Umweltausschuss. „In der vorgestellten Form verlangsamt er die gerade in Schwung kommende Wärmewende und verlängert damit unnötig die Abhängigkeit von fossilen Energieimporten.“
03.06.2026 Heizkosten im Vergleich - "Bio-Treppe" wird zur Kostenfalle
Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe verursacht über 20 Jahre Heizkosten von etwa 24.490 Euro – eine Erd-Wärmepumpe sogar nur 22.040 Euro. Bei einer Gasheizung sind es im selben Zeitraum rund 55.570 Euro – also knapp 31.000 Euro mehr. Mit am teuersten ist das Heizen mit einer Ölheizung: rund 67.180 Euro werden hier fällig.
26.05.2026 Energieminister der Länder üben deutliche Kritik an Katherina Reiche
Einstimmig forderten die Länderminister einen gemeinsamen Fahrplan für den beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und Speicher, um die globale Abhängigkeit von fossilen Importen zu verringern. „Dazu gehören Sonderausschreibungen für die Windenergie mit fairer regionaler Verteilung und der beschleunigte Ausbau an Netzen und Speichern“, so Meyer.
26.05.2026 Energieministerkonferenz auf Norderney endet mit klarem Bekenntnis zur
Energiewende und weiterem Ausbau der Erneuerbaren Energien
Die Energieministerkonferenz (EnMK) auf Norderney ist mit einem klaren Bekenntnis aller Länder zur Energiewende und dem weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien zu Ende gegangen. „Die aktuellen Bremsen und Stoppschilder von Bundesenergieministerin Katherina Reiche wie die Festlegung von Netzengpassgebieten und Kürzungen bei kleinen Dach-Solaranlagen, Ausbauzielen und neuen bürokratischen Hürden für Speicher, Netze und Offshore Windenergie wurden abgelehnt“, so der EnMK-Vorsitzende und Niedersächsische Energieminister Christian Meyer. „Meine Amtskolleginnen und Kollegen sind uns einig: Wir sind das Team Energiewende und wollen zur Verringerung globaler Abhängigkeiten die heimischen Erneuerbaren Energien an Land wie auf See effizient und systemdienlich ausbauen.
17.05.2026 Bleibt das Habeck-Gesetz? Merz‘ eigene Partei zweifelt am neuen Heizungsgesetz – „Das hält nie“
Einmal beschlossene Klimaschutzmaßnahmen dürfen demnach [Artikel 20a GG] nicht einfach zurückgenommen werden. Wie streng dieses Verbot auszulegen ist, bleibe unter Fachleuten umstritten. Manche hielten es für absolut. Jede Absenkung des Schutzniveaus sei unzulässig, schreibe etwa der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags in einem Gutachten vom März. Andere plädierten für eine mildere Lesart. Einzelne Regelungen könnten gelockert werden, sofern gleichwertige Maßnahmen an anderer Stelle greifen. Verfassungsrechtlich komme es darauf an, „ob der Gesetzgeber die im Bereich Gebäude nicht eingesparten Emissionen in anderen Bereichen kompensiert“, habe Christian Calliess, Professor an der Freien Universität Berlin und Mitglied des Sachverständigenrats für Umweltfragen, die Bedenken abgemildert.
15.05.2026 Städte warnen vor Wirrwarr durch Reiches neues Heizungsgesetz
Deshalb fordert André Berghegger, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Rechtssicherheit für seine Mitglieder. "Es kann nicht dauerhaft Ziel sein, gleichzeitig Gasnetze weiterzubetreiben, Stromnetze für flächendeckende Wärmepumpen auszubauen und parallel neue Wärmenetze zu errichten", sagte er dem SPIEGEL.
Welche Infrastruktur sinnvoll sei, könne nur die kommunale Wärmeplanung vor Ort entscheiden. Berghegger fürchtet, dass "widersprüchliche Förderanreize entstehen können". Für diesen Fall prophezeit er, dass "die Wärmewende volkswirtschaftlich ineffizient" werde sowie Bürger, Wirtschaft und Kommunen »finanziell überfordert".
14.05.2026 Expertenrat zerpflückt Reiches Heizungsgesetz
Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat das Gebäudemodernisierungsgesetz der Bundesregierung scharf kritisiert. NKR-Chef Lutz Goebel bezeichnete den Entwurf in der "Bild" als eines der handwerklich schwächsten und praxisfernsten Vorhaben, die dem Gremium in den vergangenen Jahren vorgelegt worden seien.
Bild: Mieses Zeugnis für Reiche-Gesetz: Mindestens so schlecht wie Habecks Heiz-Hammer!
13.05.2026 Kabinett beschließt neues Heizungsgesetz
Kritiker sehen in der Reform eine Aufweichung des Klimaschutzes. Ab 2029 sollen neu eingebaute Gas- und Ölheizungen allerdings schrittweise klimaneutraler betrieben werden. Dazu müssen sie einen wachsenden Anteil von Biomethan oder Bioöl beimischen, der bis 2040 auf 60 Prozent steigen soll. Hierzu, so Reiche, solle es »eine Quote geben, die die Inverkehrbringer zu erbringen haben«.
11.05.2026 KlimaUnion: Kurzgutachten zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG)
Das GModG ist in seiner vorliegenden Fassung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig. Die ersatzlose Streichung des § 72 GEG schafft eine strukturelle Regelungslücke, die den zeitlich unbegrenzten Weiterbetrieb fossiler Bestandsheizungen über das verfassungsrechtlich gebotene Enddatum der Klimaneutralität (2045) hinaus ermöglicht. Diese Regelungslücke verstößt gegen Art. 20a GG in Verbindung mit der intertemporalen Freiheitssicherung nach dem Klimabeschluss des BVerfG, gegen Art. 2 Abs. 1 GG in intertemporaler Dimension, gegen das verfassungsrechtliche Rückschrittsverbot, gegen Art. 3 Abs. 1 GG sowie gegen die Umsetzungsverpflichtung aus der EU-Gebäuderichtlinie (EU) 2024/1275. Weder die Evaluationsklausel des § 9a GModG noch die in der Entwurfsbegründung angekündigte Grüngas-/Grünheizöl-Quote sind geeignet, diese verfassungsrechtlichen Defizite zu heilen.
Informationen zu den Eckpunkten vom 24.02.2026 zum Heizungsgesetz
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Raus aus der Gaskostenfalle!
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- 01.02.2026 Wie entwickelt sich der Biomethanbedarf auf Basis des Gebäudeenergiegesetzes?