Ökozid als Straftat-Bestand

P4F Chemnitz
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Event date 18 Dez. '25 18:00
Veranstaltungsort Open Space • de, DE, Chemnitz, 09111, Brückenstraße 10
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Ökozid als Straftat-Bestand

+++ Update - nächste Veranstaltungen

Chemnitz, 18.12.2025

Was es mit Ökozid, der Initiative für ein Ökozid-Gesetz am internationalen Strafgerichtshof  und Ökozid im neuem Umweltstrafrecht auf sich hat, und was das - überraschender Weise - mit Häkeln und anderen Künsten zu tun hat erfahrt ihr an diesem kurzweiligen Abend*, der zum Mitmachen einlädt, und am 18.12.2025 ab 18 Uhr hinter dem Karl-Marx-Kopf im Chemnitzer Open Space der "Parteisäge" im Erdgeschoss stattfindet (Brückenstr. 10). Die per Online-Zuschaltung aus der Hansestadt Bremen  gezeigte Präsentation befindet sich im Anhang dieses Blogartikels.

 

Sharepic zum Chemnitzer Ökozidabend


In den letzten Jahren hat das Thema Ökozid zunehmend an Bedeutung gewonnen, insbesondere im Kontext des Internationalen Strafgerichts (IStGH), wo ein internationales Ökozid-Gesetz diskutiert wird. Dieses zielt darauf ab, die Zerstörung von Ökosystemen als eigenständigen Straftatbestand zu verankern. Die v.a. durch immer extremere Stürme bedrohten Staaten Fidschi, Samoa und Vanuatu haben im September 2024 beantragt, neben Genozid auch den Ökozid als 5. Kapitalverbrechen ins Römische Statut des IStGH aufzunehmen.

Die neue EU-Richtlinie zur Umweltkriminalität (PDF, Kurzartikel) die bis 21.5.2026 in deutsches Recht umzusetzen ist, und für die ein Referentenentwurf (PDF, Kurzartikel) zur Anpassung des deutschen Rechts vorliegt, eröffnet nunmehr Möglichkeiten zur Implementierung von Ökozid in das deutsche Umweltschutzrecht (PDF, Kurzartikel) Der Vorschlag von Dr. Sina, Ökozid im deutschen Recht als Gefährdungsdelikt zu klassifizieren, stellt einen innovativen Ansatz dar, der über das hinausgeht, was die EU-Richtlinie mindestens fordert. Verschiedene NGOs haben den Referentenentwurf bereits bewertet.

Wenn Ökosysteme in großem Maßstab irreversibel geschädigt werden ist das dank Umsetzung der EU Richtlinie künftig strafbar - nach bisherigem Recht nicht, kennt es doch nicht das Konzept des "Ökosystems", sondern nur zusammenhangslos einige wenige seiner  Einzelbestandteile wie "Tiere" und "Pflanzen". Die EU-Richtline möchte alle Ökosysteme geschützt wissen, der Referentenentwurf schränkt auf "bedeutende" Ökosysteme ein.

Wir haben einen vergleichenden Überblick  all dieser oben genannten, "irgendwie zusammenhängenden Ökozid-Gesetzgebungen" mit Hilfe einer simulierten Panel-Diskussion unter Moderation eines Journalisten erarbeiten lassen - Ziel:  einem durchschnittlichen Zeitungsleser gut zu helfen, die durchaus komplexe Materie "Ökozid/Umweltrecht" grob, aber sachlich richtig zu überschauen und zu beurteilen.

Bild Stop Ökozid
Bild Bremer Schüler*innen für eine Petition

Planetare Grenzen bewusst zu überbeanspruchen -  bspw. durch Verstoß gegen Klimaziele, was stets Auswirkungen über die Landesgrenzen hinaus hat - mag dem Empfinden nach eine extreme Form von Ökozid sein.

Leider ist Ökozid noch nicht beim IStGH kodifiziert - hierfür braucht es die Weiterentwicklung des Rechts. Deshalb, wie auch aus Solidarität mit den am meisten von der Klimakrise betroffenen Ländern soll die Bundesregierung den Antrag von Fidschi, Samoa und Vanuatu unterstützen, Ökozid als 5. Verbrechen ins Römische Statut des IStGH aufzunehmen

Die Organisation Stop Ecocide International spielt eine zentrale Rolle bei der Förderung dieser Entwicklungen und sensibilisiert für die Notwendigkeit, ökologische Schäden strafrechtlich zu verfolgen. Die Initiative ARTagainstECOCID setzt sich aktiv für politische Impulse ein. Zum einen mit dem bundesweiten Projekt Cities against Ecocide, das sich am Beispiel der niederländischen Stadt Utrecht orientiert: Es ermutigt Städte, konkrete Maßnahmen gegen Ökozid zu ergreifen und die Bundesregierung aufzufordern, ein Ökozid-Gesetz am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag zu unterstützen. Utrecht gehört - ebenso wie Chemnitz - zum Eurocities Netzwerk. Eine Möglichkeit, auf diesem Wege Vernetzungen für das Thema voran zu bringen?

Darüber hinaus initiiert das Impuls gebende bundesweite Projekt Häkeln gegen Ökozid kreative Aktionen, Häkelgruppen und setzt sich für einen verbindlich rechtlichen Schutz der Ökosysteme im Rahmen der planetaren Grenzen ein. Die Chemnitzer Häkelgruppe gegen Ökozid lädt mit folgendem Motiv zum Mitmachen ein: 

Werk der Chemnitzer Häkelgruppe, das zum Mitmachen einlädt

Diese vielfältigen Initiativen verdeutlichen und unterstützen den gemeinsamen Einsatz für eine rechtliche Anerkennung von Ökozid als Straftatbestand und dessen Verhinderung auf globaler, nationaler und lokaler Ebene.   

Kurzum: Ihr werdet neben dem juristischen Hintergrund auch Impulse für Aktionen bekommen, geht es doch - überraschender Weise - an dem Abend auch um Häkeln und andere Künste.

Das ist die Agenda des Abends, zu dem wir euch herzlich einladen:
 

Schlussbemerkung:

Wenn die Umsetzung der EU Richtlinie im Parlament beschlossen werden soll ist eine Aktion auf der Bundestagswiese geplant, wo Ökozid-Bewegte, Häkelgruppen, Künstler und viele andere die Bundesregierung auffordern: Setzen Sie sich für die internationale  Ökozid-Gesetzgebung ein! Der genaue Termin wird u.a. hier auf

chemnitz.parentsforfuture.de

bekannt gegeben.


* Hinweis zur Zutrittsbeschränkung

Die Veranstalter*Innen behalten sich vor, vom Hausrecht Gebrauch zu machen und den Zutritt zur Veranstaltung für Personen zu verwehren, die extrem rechten Parteien und Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen, oder in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische, islamfeindliche oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind.

 

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