Klage gegen die Bundesregierung auf Einhaltung des Klimaschutzgesetzes beim OVG Berlin-Brandenburg eingereicht

Klage gegen die Bundesregierung auf Einhaltung des Klimaschutzgesetzes eingereicht

[24.01.2023] Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) verklagt die Bundesregierung wegen Nichteinhaltung der im Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) festgeschriebenen Treibhausgas-Sektorziele für Verkehr und Gebäude.

Der Umweltverband verlangt in seiner beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereichten Klage den Beschluss von Sofortprogrammen, wie sie das KSG vorsieht. Diese Sofortprogramme müssen Maßnahmen zur Einhaltung der jährlichen Sektor-Ziele beinhalten. Eine vorherige Aufforderung des Verbandes, ein wirksames Sofortprogramm vorzulegen, ließ die Bundesregierung ungenutzt verstreichen.

Laut Klimaschutzgesetz muss die Bundesregierung bis 2030 ihre Emissionen um 65 Prozent reduzieren. Überschreiten Sektoren die vorgegebenen Jahresemissionsmengen, muss die Regierung laut eigenem Bundes-Klimaschutzgesetz schnellstmöglich Sofortprogramme beschließen. Bisher hat die Ampelkoalition keine derartigen Beschlüsse gefasst, obwohl sie dies wegen zu hoher Emissionen im Verkehrs- und Gebäudesektor in 2021 hätte tun müssen. Sie hat noch nicht einmal wirksame Sofortprogrammentwürfe mit hinreichenden Maßnahmen vorgelegt, um die Ziele zu erreichen. Das hat der Expertenrat für Klimafragen der Bundesregierung 2022 bestätigt.

Dieses Versagen ist umso dramatischer, weil selbst die Ziele des Klimaschutzgesetzes nicht ausreichen, um der völkerrechtlich verbindlichen 1,5-Grad-Grenze des Pariser Klima-Abkommens zu entsprechen. Auch den klimaverfassungsrechtlichen Vorgaben, die das Bundesverfassungsgericht auf eine vom BUND mit initiierte Verfassungsbeschwerde hin 2021 statuiert hatte, läuft der derzeitige Kurs der Bundesregierung zuwider. „Der Kanzler ist jetzt gefordert, ein Machtwort zu sprechen, um seinem im Wahlkampf selbst verliehenen Titel ‘Klimakanzler‘ gerecht zu werden“, so Bandt (BUND-Vorsitzender).

Mehr zur Klage des BUND gegen die Bundesregierung zur Einhaltung des Klimaschutzgesetzes.

Auch von der Deutschen Umwelthilfe sind Klagen gegen die Bundesregierung zur Einhaltung des Klimaschutzgesetzes anhängig.

Rechtswissenschaftler Thomas Groß im Interview beim NDR: BUND-Klage zum Klimaschutz hat gute Chancen
Die Organisation klagt, weil im Verkehrs- und Gebäudesektor die Ziele des Klimaschutzgesetzes nicht einhalten wurden. Das Gericht könne zwar keine einzelnen Maßnahmen vorschlagen – es müsse aber feststellen, dass die bisherigen nicht ausreichten. Das Gesetz verpflichte die Regierung jedoch zu entsprechenden Sofortprogrammen.

 

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