Klimaklagen - ein Urteil zum Anstoßen
Bundesverwaltungsgericht verlangt ein neues Klimaschutzprogramm
erschienen im Parents-Newsletter #46 (Februar 2026)
Deutschland ist zum Klimaschutz verpflichtet. Nur weiß die Bundesregierung das? Und hält sie sich daran? Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat geklagt, damit die Bundesregierung ausreichend Klimaschutzmaßnahmen umsetzt, um die gesetzten Klimaziele zu erreichen. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat der DUH recht gegeben und die Bundesregierung am 29.01.2026 verpflichtet, bis zum 25.03.2026 einen entsprechenden Klimaschutzplan mit ergänzenden Maßnahmen zu verabschieden [1]. Mit diesem müssen die Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Jahr 1990 um mindestens 65 Prozent bis 2030 reduziert werden können. Schon das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG-BB), die Vorinstanz, hat von der Bundesregierung verlangt, dass alle Maßnahmen des Klimaschutzprogramms prognostisch geeignet sein müssen, die Klimaschutzziele zu erreichen und dabei die jährlichen Emissionsmengen einzuhalten.
Das BVerwG hält den bisherigen Klimaschutzplan für ungenügend, weil zum einen die Prognosen der treibhausgasmindernden Wirkung der vorgesehenen Maßnahmen fehlerhaft seien und zum anderen eine Lücke von 200 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten bestehe, die zur Erreichung des Ziels für 2030 geschlossen werden müsse.
Die DUH sieht nun die Bundesregierung im unmittelbaren Handlungszwang, Klimaschutzmaßnahmen wie ein Tempolimit auf Autobahnen und eine Sanierungsoffensive für Schulen und Kindergärten zu beschließen [2].
Und die DUH kündigt an erneut zu klagen, sofern die Bundesregierung keinen ausreichenden Klimaschutzplan fristgerecht beschließt oder dieser nicht verspricht Emissionen ausreichend zu reduzieren. Unabhängig von dieser Entscheidung ist die Bundesregierung verpflichtet bis zum 25.3.2026 (12 Monate nach Beginn einer neuen Legislaturperiode) einen neuen Klimaschutzplan vorzulegen.
Bei der Entscheidung vom 29.01. ging es um Klimaschutz in den Sektoren Verkehr und Gebäude. Für den Landnutzungssektor (LULUCF) war die Bundesregierung nicht in Revision gegangen, sondern hatte die Verpflichtung zu mehr Klimaschutz durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG-BB) akzeptiert [3]. Allerdings hat die Bundesregierung die daraus resultierenden Verpflichtungen noch nicht umgesetzt.
Anhängige Verfassungsbeschwerden
Für dieses Jahr wird auch eine Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zum Klimaschutz erwartet. Eine Verfassungsbeschwerde verlangt vom Gesetzgeber, in allen Sektoren einschließlich des Verkehrssektors unverzüglich alle im Rahmen des Verhältnismäßigen möglichen Vorkehrungen zu treffen, um die Einhaltung des Klimaschutzgebots in Übereinstimmung mit den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen zu sichern [4].
Drei weitere Verfassungsbeschwerden von fünf Umweltverbänden, einer Reihe von benannten Beschwerdeführer:innen und Zehntausenden, die sich diesen Verfassungsbeschwerden angeschlossen haben [5], richten sich gegen die Änderung des Klimaschutzgesetzes (KSG) durch die Ampel. Mit diesen Verfassungsbeschwerden wird gerügt, dass die bindende Wirkung der Sektorenziele abgeschafft wurde. Nach dieser Änderung müssten die Klimaziele zwar sektorenübergreifend und in einer mehrjährigen Gesamtrechnung eingehalten werden, aber eben nicht für jeden einzelnen Sektor. Weiter wird die Veränderung der Regeln gerügt, mit denen überprüft wird, ob die Klimaziele erreichbar bleiben und wann die Bundesregierung bei Emissionsüberschreitung zusätzliche Maßnahmen ergreifen muss.
Mittlerweile sind verschiedene Stellungnahmen zu den Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht eingegangen [6]. An der Stellungnahme der Bundesregierung ist auffällig, dass sie die Dringlichkeit von weiterem Klimaschutz nicht leugnet, sondern sich ausführlich an der Klagebefugnis der Verbände abarbeitet.
Wie stehen die beiden Verfahren zueinander?
Bei den Verfassungsbeschwerden geht es darum, ob die Bundesregierung beim Klimaschutz ausreichend Ambitionen zeigt. Beim vom BVerwG entschiedenen Verfahren ging es darum, ob für die beschlossenen Ambitionen Pläne erstellt werden.
2024 – vor der Änderung des KSG durch die Ampel – war die Bundesregierung verpflichtet, beim Verfehlen der Klimaschutzziele in einem Sektor für eben diesen Sektor ein Sofortprogramm zur künftigen Einhaltung dieser Ziele zu verabschieden. Nach der Änderung des KSG sollte es nur noch darauf ankommen, dass die Klimaziele sektorübergreifend eingehalten werden. Das Versagen von Klimaschutz im Verkehrs- und Gebäudesektor konnte nun durch das Erreichen der Klimaziele im Energiesektor kompensiert werden.
Das nun vom BVerwG entschiedene Verfahren war noch zur Gültigkeit der verbindlichen Sektorenziele begonnen worden. Wegen der Überschreitung der Emissionen in den Sektoren Verkehr und Gebäude in den Jahren 2021 und 2022 urteilte das OVG-BB, dass die Bundesregierung entsprechende Sofortprogramme erlassen muss. Die Ampel änderte in der Zeit das Klimaschutzgesetz und verabschiedete ein Klimaschutzprogramm, mit dem die Klimaschutzziele bis 2030 doch noch erreicht werden sollen.
Der Antrag, Maßnahmen zu beschließen, mit denen die Klimaziele in jedem einzelnen Sektor erreicht werden könnten, musste nach dieser Gesetzesänderung zurückgezogen werden. Ab da ging es nur noch um die Einhaltung der sektorübergreifenden Klimaziele. Ziel der Verfassungsbeschwerden ist, dass Klimaziele wieder als Sektorziele eingehalten werden und nicht weiter die schwierigen Transformationen in die Zukunft verschoben werden.
Bringt schon die BVerwG-Entscheidung ausreichend Klimaschutz?
Ob die Bundesregierung den notwendigen Klimaschutz von allein plant, ist ungewiss. Deswegen wird es weiter auf die Zivilgesellschaft ankommen, immer wieder Druck zu machen. Hier eine erste Mitmachaktion – initiiert von der DUH – als Reaktion auf die BVerwG-Entscheidung: eine Petition für ein Tempolimit.
Internationale Gerichte zur Klimakrise
Verschiedene internationale Gerichte haben sich in den letzten Jahren mit der Erderhitzung befasst:
23.07.2025 Internationaler Gerichtshof (IGH)
In einem Gutachten (für die UN-Vollversammlung) zu Pflichten der Staaten zum Klimaschutz und rechtlichen Folgen bei der Verletzung dieser Pflichten hat der IGH festgestellt, dass die Staaten verpflichtet sind erhebliche Umweltschäden zu verhindern. Dabei sieht der IGH die Grenze von 1,5 °C Erderhitzung als relevant an. Dies leitet der IGH nicht nur aus den bekannten Klimaschutzabkommen ab, sondern auch aus diversen internationalen Verträgen und Statuten sowie aus dem Völkergewohnheitsrecht.
03.07.2025 Interamerikanischer Gerichtshof für Menschenrechte (IAGMR)
In einem Gutachten bezeichnet der IAGMR es als eine zwingende Norm des Völkerrechts für alle (!) Staaten, irreversibler Schäden an der Natur zu verhindern und das Klima zu schützen.
25.05.2024 Internationaler Seegerichtshof (ISGH)
In einem Gutachten bezeichnet der ISGH das Aufheizen und Versauern der Meere durch immer mehr Kohlendioxid als Form der Verschmutzung der Ozeane. Die Vertragsstaaten des Seerechtsübereinkommens sind verpflichtet, die Erderhitzung auf 1,5 °C zu begrenzen.
09.04.2024 Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
Die Schweizer KlimaSeniorinnen haben für mehr Klimaschutz in der Schweiz geklagt. Der EGMR hält Klimaschutz für ein Menschenrecht und hält auch das 1,5-Grad-Limit für die verbindliche Grenze, die zum Schutz von Menschenrechten eingehalten werden muss. Staaten sind verpflichtet, alles in ihrer Macht Stehende zu unternehmen, damit diese Grenze nicht überschritten wird.
Hans-Georg Beuter,
OG Dortmund
Quellen:
- [1] Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts: Klimaschutzprogramm 2023 bedarf ergänzender Maßnahmen
- [2] DUH: Bundesverwaltungsgericht verurteilt Bundesregierung zu massiver Nachbesserung des Klimaschutzprogramms
- [3] OVG-BB: Emissionen im Bereich Landnutzung müssen sinken
- [4] Zukunftsklage | Germanwatch e. V.
- [5] Zukunftsklage – Verfassungsbeschwerde 2.0
- [6] Stellungnahmen an das BVerfG zu Verfassungsbeschwerden gegen die Entkernung des Klimaschutzgesetzes
Weitere Informationen
- Nach wegweisendem Klima-Urteil gegen die Bundesregierung: Breites gesellschaftliches Bündnis fordert Tempolimit
- Forderungen von Parents for Future für ein Klimaschutzprogramm
- lto: Klimaschutzprogramme kann man einklagen
- telepolis: Warum die Bundesregierung jetzt mehr Klimaschutz liefern muss
- taz Umwelthilfe-Klage erfolgreich für mehr Klimaschutz