DUH zwingt Bundesregierung zu wirksamen Klimaschutz

DUH erklagt mehr Klimaschutz
Foto: DUH

Bahnbrechendes Klima-Urteil: Deutsche Umwelthilfe zwingt Bundesregierung vor Gericht zur Aufstellung von wirksamen Klimaschutz-Sofortprogrammen

[29.01.2026] Bisherige Klimaschutzmaßnahmen sind ungenügend. Das von der Bundesregierung beschlossene Klimaschutzprogramm 2023 bedarf ergänzender Maßnahmen, um das nationale Klimaziel einer Senkung der Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Jahr 1990 um mindestens 65 Prozent bis 2030 zu erreichen. So das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in seiner Entscheidung über die Revision der Bundesregierung gegen ein entsprechendes Urteil des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.

Das BVerwG räumt der Bundesregierung zwar einen weiten Gestaltungsspielraum bei der Auswahl der Maßnahmen zum Klimaschutz ein, aber das Klimaschutzprogramm muss als zentrales Steuerungsinstrument der Klimapolitik sämtliche Maßnahmen enthalten, die zur Erreichung des verbindlichen nationalen Klimaschutzziels für 2030 erforderlich sind. Gemessen daran genügt das Klimaschutzprogramm nicht den gesetzlichen Anforderungen. Die darin aufgenommenen Maßnahmen reichen auf der Grundlage der bindenden Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts nicht aus, das Klimaschutzziel 2030 einer Senkung der Treibhausgasemissionen um 65 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 zu erreichen. Angesichts dessen muss die Bundesregierung das Programm unter Berücksichtigung der seitherigen Entwicklung der Treibhausgasemissionen ergänzen.
Das Klimaziel 2030 wird laut aktuellem offiziellen Projektionsbericht um 25 Millionen Tonnen CO2 verfehlt. 

Die Klägerin die Deutsche Umwelthilfe sieht nun Bundesregierung im unmittelbaren Handlungszwang.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH kommentiert: „Das BVerwG hat unmissverständlich klargemacht, dass mit den Maßnahmen eines Klimaschutzprogramms die Klimaziele erreicht werden müssen. Dafür muss die Bundesregierung jetzt sofort zusätzliche Maßnahmen nachholen. Möglich wären ein Tempolimit, der Abbau von Diesel- und Dienstwagenprivilegien sowie massive Investitionen in Bahn und öffentlichen Nahverkehr. Allein durch ein Tempolimit von 100 km/h auf Autobahnen und 80 km/h auf Landstraßen und Tempo 30 in der Stadt könnte die Klimaschutzlücke im Jahr 2030 fast zur Hälfte geschlossen werden. Wir stehen bereit, um die Bundesregierung mit weiteren Klimaklagen zur Einhaltung der Klimaziele zu zwingen, dafür hat das BVerwG heute den Weg geebnet.“

 

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg

[30.11.2023] Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat mit zwei Klagen vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg das nächste bahnbrechende Klima-Urteil erstritten: Die Richterinnen und Richter bestätigen, dass die Bundesregierung gegen das Bundesklimaschutzgesetz verstößt und verurteilen sie dazu, schnellstmöglich wirksame Klimaschutz-Sofortprogramme für die Sektoren Verkehr und Gebäude vorzulegen.

Parents for Future Germany fordert die Bundesregierung auf, zügig diesem Urteil Folge zu leisten und auf eine Revision zu verzichten, die dringend notwendige Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen weiter verzögern würde.

Auch die von der Bundesregierung beabsichtigte Änderung des Klimaschutzgesetzes, die die sektorbezogene Emissionsbilanzierung aufheben soll und damit eine Entkernung des bestehenden Gesetzes darstellt, lehnt Parents for Future ab.

Die Deutsche Umwelthilfe hat bereits auf schnell umsetzbare Notfallmaßnahmen wie ein sofortiges Tempolimit, den Abbau klimaschädlicher Subventionen und eine Sanierungsoffensive etwa für Schulen und Kindergärten hingewiesen.

„Diese Maßnahmen gehören seit Jahren zu den Forderungen der Klimagerechtigkeitsbewegung,“ so Markus Burbach von Parents for Future Köln. „Ein Tempolimit von z.B. 30/80/100 km/h spart zeitnah 11 Mio. Tonnen CO2 pro Jahr, der Abbau fossiler Subventionen kann bis zu 65 Mrd. Euro für Klimaschutz und Klimageld freimachen und die energetische Sanierung gerade von Schulen und Kitas kann neben der Einsparung von Treibhausgasemissionen Vorbildfunktion und Diskussionsgrundlage für Kinder, Jugendliche und deren Eltern sein. So kommt Klimaschutz positiv besetzt genau dahin, wo ein großer Teil der Bevölkerung zusammenkommt“, so Markus Burbach weiter.

„Generationengerechte Klimapolitik betrifft alle Sektoren unseres Lebens“, erläutert Malte Kleinwort von Parents for Future Bonn. „Aber gerade im Verkehrssektor, den Volker Wissing von der FDP zu verantworten hat, wird der Klimaschutz sträflich vernachlässigt. Nicht nur ein fehlendes Tempolimit, auch der ungehemmte Ausbau vor Autobahnen und die unzureichenden Investitionen in die Schiene führen geradewegs in die Klima-Sackgasse! Daher fordern wir u.a. die grundlegende Überarbeitung des Bundesverkehrswegeplans hin zur Priorisierung klimafreundlicher Verkehrssysteme.“

Weitere Klimaklagen der DUH auf ausreichende Klimaschutz-Maßnahmen bis 2030 in allen Sektoren werden am 1. Februar 2024 verhandelt

Weitere Informationen zu dem Urteil

 

Klage gegen die Bundesregierung auf Einhaltung des Klimaschutzgesetzes eingereicht

[24.01.2023] Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) verklagt die Bundesregierung wegen Nichteinhaltung der im Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) festgeschriebenen Treibhausgas-Sektorziele für Verkehr und Gebäude.

Der Umweltverband verlangt in seiner beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereichten Klage den Beschluss von Sofortprogrammen, wie sie das KSG vorsieht. Diese Sofortprogramme müssen Maßnahmen zur Einhaltung der jährlichen Sektor-Ziele beinhalten. Eine vorherige Aufforderung des Verbandes, ein wirksames Sofortprogramm vorzulegen, ließ die Bundesregierung ungenutzt verstreichen.

Laut Klimaschutzgesetz muss die Bundesregierung bis 2030 ihre Emissionen um 65 Prozent reduzieren. Überschreiten Sektoren die vorgegebenen Jahresemissionsmengen, muss die Regierung laut eigenem Bundes-Klimaschutzgesetz schnellstmöglich Sofortprogramme beschließen. Bisher hat die Ampelkoalition keine derartigen Beschlüsse gefasst, obwohl sie dies wegen zu hoher Emissionen im Verkehrs- und Gebäudesektor in 2021 hätte tun müssen. Sie hat noch nicht einmal wirksame Sofortprogrammentwürfe mit hinreichenden Maßnahmen vorgelegt, um die Ziele zu erreichen. Das hat der Expertenrat für Klimafragen der Bundesregierung 2022 bestätigt.

Dieses Versagen ist umso dramatischer, weil selbst die Ziele des Klimaschutzgesetzes nicht ausreichen, um der völkerrechtlich verbindlichen 1,5-Grad-Grenze des Pariser Klima-Abkommens zu entsprechen. Auch den klimaverfassungsrechtlichen Vorgaben, die das Bundesverfassungsgericht auf eine vom BUND mit initiierte Verfassungsbeschwerde hin 2021 statuiert hatte, läuft der derzeitige Kurs der Bundesregierung zuwider. „Der Kanzler ist jetzt gefordert, ein Machtwort zu sprechen, um seinem im Wahlkampf selbst verliehenen Titel ‘Klimakanzler‘ gerecht zu werden“, so Bandt (BUND-Vorsitzender).

Mehr zur Klage des BUND gegen die Bundesregierung zur Einhaltung des Klimaschutzgesetzes.

Auch von der Deutschen Umwelthilfe sind Klagen gegen die Bundesregierung zur Einhaltung des Klimaschutzgesetzes anhängig.

Rechtswissenschaftler Thomas Groß im Interview beim NDR: BUND-Klage zum Klimaschutz hat gute Chancen
Die Organisation klagt, weil im Verkehrs- und Gebäudesektor die Ziele des Klimaschutzgesetzes nicht einhalten wurden. Das Gericht könne zwar keine einzelnen Maßnahmen vorschlagen – es müsse aber feststellen, dass die bisherigen nicht ausreichten. Das Gesetz verpflichte die Regierung jedoch zu entsprechenden Sofortprogrammen.

 

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