Preiserhöhung als Chance zum Wechseln

Katharina Blau
Katharina Blau • 25 November 2019

Wenn Stromanbieter die Preise erhöhen, besteht für betroffene Kund*innen in Deutschland ein Sonderkündigungsrecht. Damit ist es möglich, noch schneller zu einem Anbieter von 100% echtem Ökostrom zu wechseln.

Was bedeutet "Sonderkündigungsrecht"?

Gemäß §5, Absatz 3 der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV - http://www.gesetze-im-internet.de/stromgvv/__5.html) hast Du das Recht, im Fall einer Änderung der Allgemeinen Preise oder ergänzenden Bedingungen den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen zu kündigen.

Gibt es einen Haken?

Dein bisheriger Stromanbieter muss eine Preiserhöhung 6 Wochen vorher schriftlich ankündigen, erst dann kannst Du das Sonderkündigungsrecht wahrnehmen. Der Anbieter ist dabei verpflichtet, Dich auf dieses Recht hinweisen. Abhängig von den Vertragsbedingungen des Anbieters kann die Frist, in der Du das Sonderkündigungsrecht nutzen darfst, sehr kurz sein, gegebenenenfalls nur zwei Wochen. Hier musst Du also unter Umständen schnell handeln.

Wen kann ich noch fragen?

Wenn Du zum Beispiel unsicher bist, ob Dir tatsächlich ein Sonderkündigungsrecht zusteht, dann wende Dich gern an die Verbraucherzentrale unter 0800 / 809 802 400.

Ich habe gekündigt. Und nun?

Nun ist der Weg frei, schnell zu einem Anbieter von 100% echtem Ökostrom zu wechseln. Wie das geht, erfährst Du hier: https://parentsforfuture.de/de/stromanbieter-wechsel-anleitung