Koalitionsvertrag zu fossilen Energien
Die Verweise in [ ] beziehen sich auf den Kloalitionsvertrag von 2025 zwischen CDU, CSU und SPD: "Verantwortung für Deutschland"
Statt die Energiewende weg von Fossilen hin zu Erneuerbaren Energien beherzt weiterzuführen, setzt die Koalition auf Kohle, Gas und das Luftschloss Kernfusion. Gas soll durch die Abschaffung der Gasspeicherumlage günstiger werden [S 5, Z 137 f]. Klimaneutralität soll zwar durch marktwirtschaftliche Mechanismen erreicht werden, aber statt auf den Markt zu vertrauen sollen Instrumente eingeführt werden, die CO2-Preissprünge für Verbraucherinnen und Verbraucher und Unternehmen vermeiden [S 29, Z 925]. Ob so die Klimaziele erreicht werden können, ist fraglich. Existierende Gasinfrastruktur soll ausgebaut und neue Gasinfrastruktur gebaut werden – und zwar schnellstmöglich und “technologieoffen”. Gasnetze, die für eine sichere Wärmeversorgung notwendig sind, sollen erhalten bleiben [S 35, Z 1135 f]. Soll damit Netzbetreibern (wie in Mannheim) die Möglichkeit genommen werden das Ende des Betriebs von Gasnetzen anzukündigen? Außerdem will die Koalition bis zu 20 Gigawatt an Gaskraftwerksleistung neu bauen.
Der Reihe nach:
Preissprünge für den CO2-Preis verhindern
Die Koalition will über den Emissionshandel Klimaschutz organisieren [S 28 f, Z 916 ff]. Um soziale härten zu vermeiden will sie sich “für Instrumente einsetzen, die CO2-Preissprünge für Verbraucherinnen und Verbraucher und Unternehmen vermeiden“.
Die Union hat immer argumentiert, dass sie Klimaschutz marktwirtschaftlich steuern will. Dazu passen keine Instrumente die Preissprünge verhindern. Begrenzt man mit solchen Mechanismen der Preisanstieg, so schädigt das die Lenkungswirkung des CO2-Preises. Solche Instrumente werden wohl erforderlich sein, weil Preissprünge viel Menschen finanziell überfordern würden. Die Herausforderung bei der Einführung solcher Instrumente wird sein, folgende Aspekte in ein Gleichgewicht zu bringen. Der Preis muss weiter ausreichend Emissionsmindernd wirken, er muss vor finanzieller Überlastung schützen und er darf nicht zu teuer sein – muss sich also an finanziell bedürftige richten. Außerdem muss solch ein Instrument einfach und handhabbar sein. Die Frage ist dann, ob sich Emissionsreduktion über Ordnungsrecht – also über Anreize und Verbote für bestimmte Konsumentscheidungen nicht einfacher, gerechter und nachvollziehbar wäre.
Kohleausstieg
Im Kohleausstiegsgesetz war vorgesehen, zu prüfen, ob die Kohleverstromung schon 2035 zu beendet werden kann. Studien zeigen, dass die Kohleverstromung zur Einhaltung der Klimaziele bis spätestens 2030 beendet werden soll und dass dies, ohne Einbußen bei der Versorgungssicherheit. möglich ist. Die alte Ampelkoalition wollte den Kohleausstieg idealerweise auf 2030 vorziehen. Ein Gesetz dazu hat sie allerdings nicht einmal vorgelegt.
Die aktuelle Koalition will an dem beschlossenen Ausstiegspfaden für die Braunkohleverstromung bis spätestens 2038 festhalten.
Fazit: Die Energiewende hin zu Erneuerbaren Energien kam in den letzten Jahren weit voran. Trotzdem bleibt der Koalitionsvertrag beim Kohleausstieg ambitionslos.
Die Kraftwerksbetreiber können allerdings die klimaschädlichen Kraftwerke freiwillig vorher abstellen. Steigende CO2-Preise infolge der Reform des Europäischen Emissionshandels werden die Kohleverstromung zunehmend unwirtschaftlich machen.
Kernkraft
Im Wahlprogramm wollte die Union an der Option auf Atomkraftwerke festhalten. In den Koalitionsvertrag hat es diese Absicht nicht geschafft. Es ist gut, dass dieses Kapitel abgeschlossen erscheint. Die Lagerung von Atommüll bleibt uns allerdings erhalten.
Auf Fusionskraftwerke will die Koalition allerdings setzen [S 78, Z 2523 ff]. Die Fusionskraftwerke sollen außerhalb der Atomrechts reguliert werden [S 79, Z 2570 ff]. Es muss dabei darauf geachtet werden, dass die erheblichen Gefahren, die von Fusionsreaktoren und den Kosten, die beim Rückbau der Anlagen entstehen in den Regulierungen unberücksichtigt bleiben. Auch wenn beim Rückbau von Fusionskraftwerken die Rückstände nur hunderte und nicht (wie bei Atomkraftwerken) hunderttausend Jahr sicher verwahrt werden müssen, müssen diese Kosten die Betreiber tragen.
Gasnutzung
Die Gasspeicherumlage soll abgeschafft werden [S 5, Z 137 f]. Sie wurde eingeführt, um die erhöhten Kosten zur Befüllung der leeren Gasspeicher nach Beginn des Kriegs gegen die Ukraine zu finanzieren. Gegenwärtig beträgt die Gasspeicherumlage 0,299 Cent pro Kilowattstunde. Nach gegenwärtiger Rechtslage läuft sie zum 31.03.2027 aus. Soll dieser Termin vorgezogen werden? Wer übernimmt dann die Kosten, die Anfallen, um den vorgeschriebenen Füllstand der Gasspeicher zu erreichen? Der Staat? Will die Koalition hier Gas subventionieren?
Gaskraftwerke
„Den Bau von bis zu 20 GW an Gaskraftwerksleistung bis 2030 wollen wir im Rahmen einer zügig zu überarbeitenden Kraftwerksstrategie technologieoffen anreizen“. [S 33, Z 1070].
Im Wahlkampf sprach Merz davon 50 neue Gaskraftwerke mit einer Leistung von 25 GW bauen zu wollen, um Deutschland vor Versorgungsproblemen in Dunkelflauten zu schützen. Laut Koalitionsvertrag sollen nun bis zu 20 GW an Gaskraftwerksleistung bis 2030 „technologieoffen“ angereizt werden.
Energieexperten halten nichts von dem Vorschlag. „Die Energiewirtschaft braucht keine Subventionen für Gaskraftwerke. Das Geld kann die neue Regierung gerne sinnvoller verwenden.“ So Robert Busch vom Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V. Der Energieökonom Matthias Mier vom Ifo-Institut spricht sogar von energiepolitischem Schwachsinn: "Da kommt viel Nonsens dabei herum, weil es mit der Realität, wie die Energiepolitik geführt werden wird, überhaupt nichts zu tun hat."
Der Bau neuer Gaskraftwerke würde teuer für Stromkunden. Die Kosten müssten nach EU-Recht auf den Strompreis umgelegt werden. Das könnte den Preis pro Kilowattstunde um 2 Cent erhöhen.
Energie-Ökonomin Claudia Kemfert bezweifelt, dass neue Kraftwerke später auf Wasserstoff umgestellt werden können – das sei technisch nicht erprobt. Die Herstellung von Wasserstoff sei sehr teuer und dieser würde für andere Anwendungen dringender benötigt. So wäre neue Gaskraftwerke teure Investitionen, die kaum zum Einsatz kommen werden.
Für Dunkelflauten sollte auf nachhaltige Biomasse oder auf Tiefengeothermie gesetzt werden. Außerdem sollten Speicher und Stromnetze ausgebaut werden, um im Fall regionaler Dunkelflauten die Regionen von außen besser versorgen zu können.
Quellen
- MPG: Brennpunkte der Kernfusion
- Was ist die Gasspeicherumlage?
- 20 GW neue Gaskraftwerke - Subventionen, auf die Deutschland verzichten kann - Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V.
- Experten lehnen Bau neuer Gaskraftwerke entschieden ab
- Kemfert zur Kraftwerksstrategie: Plan der Regierung macht Strom teurer