Internationaler Gerichtshof - Klimaschutz ist Menschenrecht

Internationaler Gerichtshof: Klimaschutz ist Menschenrecht

[23.07.2025] Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat im Auftrag der UN-Vollversammlung ein Gutachten zum Klimawandel erstellt. Im Gutachten kommt der IGH unter anderem zu folgenden Ergebnissen: 

Der Klimawandel ist real und eine riesige Bedrohung für die Menschheit, aber es gibt ein Menschenrecht auf eine gesunde, nachhaltige und saubere Umwelt.

Die Vertragsstaaten des Pariser Übereinkommens sind verpflichtet, im Einklang mit ihren gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten Maßnahmen zu ergreifen, die einen angemessenen Beitrag zur Erreichung des im Übereinkommen festgelegten Temperaturziels leisten können. Dabei müssen sie sukzessive und schrittweise national festgelegte Beiträge ausarbeiten, bekanntgeben und aufrechterhalten, so dass die globale Erwärmung gemeinsam auf 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau begrenzt werden kann. Dabei sind alle zu größtmöglicher Anstrengung verpflichtet.

Das Völkerrecht verpflichtet Staaten auch, regulatorische und gesetzgeberische Maßnahmen zu ergreifen, die privaten Akteure zur Emissionsvermeidung bringen. Produktion und Verbrauch von fossilen Energieträgern muss unattraktiv gemacht werden, die Erschließung von neuen Lagerstätten muss unterbunden werden und fossile Energieträger dürfen nicht subventioniert werden.

Vom Klimawandel geschädigte Länder könnten nach Einschätzung des Internationalen Gerichtshofs Anspruch auf Entschädigung haben.

 

Was bedeutet das Gutachten für Deutschland?

Bezogen auf Überlegungen der Wirtschaftsministerin Reiche, Klimaneutralität erst später erreichen zu wollen, ist das Gutachten bedeutsam, weil es feststellt, dass völkerrechtlich verbindlich vereinbart ist, die Erderhitzung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Auch wenn im neusten IPCC-Report dies noch als möglich gehalten wurde, gehen heute mehrere Studien davon aus, dass 1,5 Grad Erhitzung schon sehr bald überschritten wird [taz zu Indicators of Global Climate Change und Uni Giessen zu Natural variability-focused assessment].

Statt fossile Subventionen z.B. durch die staatsfinanzierte Gasumlage neu zu schaffen, müssen alle fossilen Subventionen baldmöglichst gestrichen werden. „Schon weitere Genehmigungen für die Erschließung neuer fossiler Quellen wie auch fossile Subventionen wertet das Gericht dabei als schuldhaftes Verhalten.“ so Prof. Felix Ekardt in der Zeit. Es würden Schadensersatzforderungen in Höhe von dreistelligen Milliardenbeträgen drohen, von denen Deutschland auf Basis seiner historischen Treibhausgasemissionen auf bis zu 5% verklagt werden kann.

Greenpeace mahnt an, alle klimarelevanten Entscheidungen - von den geplanten Gasbohrungen vor Borkum und in Reichling, über das Bauen neuer Autobahnen, das Aus für neue Verbrenner, bis zum kassierten Heizungsgesetz - all das müsse nach dem IGH-Gutachten neu bewertet werden.

Das IGH-Gutachten bestätigt, dass diejenigen, die den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen fordern und die Umweltverschmutzer zur Rechenschaft ziehen wollen, das Recht auf ihrer Seite haben. Es ist ein Sprungbrett für ehrgeizige Klimaschutzmaßnahmen und eine wirksame Klimaverantwortung. – Nikki Reisch, Programmdirektorin für Klima und Energie, Center for International Environmental Law (CIEL).


Quellen

 

Stimmen zum IGH-Gutachten

 

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